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79th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

30.04. - 04.05.2008, Bonn

Cochlea-Implantation bei einseitiger Taubheit

Meeting Abstract

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  • corresponding author Yvonne Stelzig - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Abt. HNO, Koblenz
  • Roland Jacob - Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Abt. HNO, Koblenz

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 79. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Bonn, 30.04.-04.05.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08hnod093

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Published: April 22, 2008

© 2008 Stelzig et al.
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Das Cochlea-Implantat ist mittlerweile Standardtherapie bei beidseits ertaubten oder hörrestigen Patienten. Aufgrund dieser Erfahrungen wird die beidseitige Cochlea-Implantation immer häufiger bei dieser Patientengruppe durchgeführt. Auch gibt es positive Erfahrungen bei der Kombination von Hörgeräten und CI Versorgung. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist die Cochlea-Implantation einseitig ertaubter Patienten eine vorstellbare Therapiemöglichkeit, die seit 2005 in unserer Klinik durchgeführt wird.

Subjektiv berichten die Patienten über einen sehr natürlichen Höreindruck und über eine sehr gute Integration der unterschiedlichen Höreindrücke (CI im Vergleich zum gesunden Ohr). Ebenfalls stark verbesserten sich das Richtungsgehör sowie das Sprachverständnis im Störlärm.

Objektive Tests ergaben ein Sprachverständnis im Störgeräusch (SNL 0 dB) von 100% mit CI, dagegen 80% nur mit dem gesunden Ohr. Die Aufblähkurve entwickelte sich in den ersten drei Monaten nach Erstanpassung auf 30-40 dB in den üblichen Prüffrequenzen.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Behandlung der einseitigen Taubheit oder Hörrestigkeit mittels Cochlea-Implantat eine realistische und überraschend erfolgreiche Therapieoption darstellt.