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Cochlea Implantat Versorgung bei einseitiger Ertaubung? Indikation, Möglichkeiten und Grenzen
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Published: | April 22, 2008 |
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Einleitung: Gerade in einer von Kommunikationstechnologie geprägten Gesellschaft wächst das Bewusstsein um die Bedeutung des „Hörensinns“. Die mit „Binauralem Hören“ verbundenen Vorteile sind unbestritten, die vielfältigen Höraufgaben des täglichen Lebens bekanntlich oft nur mit zwei Ohren zu meistern. Demzufolge hat sich die binaurale Hörgeräteversorgung als Standard durchgesetzt, auch die Vorteile der binauralen CI-Versorgung sind allgemein anerkannt.
Für einseitig ertaubte Patienten blieb bislang der Versuch einer CROS-Versorgung mit klassischen oder knochenverankerten Hörgeräten, welcher allerdings nicht immer zufriedenstellend verläuft. Die deutlich verbesserten Möglichkeiten moderner CI-Systeme werfen folgerichtig die Frage einer CI-Versorgung bei einseitiger Taubheit auf.
Methoden: Drei Patienten mit einseitiger Taubheit und nahezu normalem Gehör auf der Gegenseite wurden auf dem ertaubten Ohr mit einem Cochlea Implantat versorgt. Zuvor durchgeführte CROS-Versorgungen waren in der Alltagssituation nicht hilfreich sondern störend.
Ergebnisse: Die einseitig tauben CI-Träger, die im täglichen Umfeld hohen Ansprüchen an ihre Kommunikationsfähigkeit ausgesetzt sind, äußern sich subjektiv höchst zufrieden. Sie haben die Fähigkeit zum räumlichen Hören wiedererlangt und profitieren von einem verbesserten Sprachverständnis im Störlärm. Allerdings erwies sich die messtechnische Erfassung der Effekte schwierig, da herkömmliche Testverfahren die Hörsituation und Hörgewinne nicht realistisch genug abzubilden vermochten.
Schlussfolgerung: Die Cochlea-Implant-Versorgung ist bei einseitiger Taubheit indiziert, wenn andere Maßnahmen zur Hörrehabilitation nicht zielführend sind.