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53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

15. bis 18.09.2008, Stuttgart

Der Gemeinsame Bundesausschuss: Aufgaben, Strukturen und Methoden in den Bereichen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Qualitätsberichte

Meeting Abstract

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  • Barbara Pietsch - Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg, Deutschland
  • Alexandra Wieland - Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds). Stuttgart, 15.-19.09.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocMBIO2-1

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Published: September 10, 2008

© 2008 Pietsch et al.
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Text

Einleitung

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Bereich der Qualitätssicherung erweitert und präzisiert. So wird ab dem 01.07.2008 der G-BA im Rahmen des § 137 SGB V für die vertragsärztliche Versorgung und für die zugelassenen Krankenhäuser Richtlinien u.a. zu „einrichtungsinternem Qualitätsmanagement“ und zu „einrichtungsübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erlassen. Neu ist hier der sektorenübergreifende Ansatz, der auch die Bereiche „Ambulantes Operieren“, „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“ und „Disease Management Programme“ umfasst. Zudem wird der G-BA zukünftig ein fachlich unabhängiges Institut (§ 137a SGB V) beauftragen, möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Indikatoren und Instrumente für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität zu entwickeln.

Methoden

Die ab Mitte 2008 umgesetzten inhaltlichen und strukturellen Veränderungen des G-BA im Bereich „Qualität“ werden systematisch aufbereitet und erläutert. Im Rahmen dieser Strukturen ist es eine der Aufgaben des G-BA, über Inhalt, Umfang und Datenformat der im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser (gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V) zu beschließen. Exemplarisch wird dargestellt, wie die Vorgaben zu Inhalt und Umfang der Qualitätsberichte auf der Basis systematischer Evaluationsstrategien und -methoden weiterentwickelt wurden. Dieses Vorgehen kann als Anwendung des klassischen PDCA-Zyklus betrachtet werden.

Ergebnisse

Die seit November 2007 von allen Krankenhäusern veröffentlichte „zweite Generation“ der Qualitätsberichte beruhen u.a. auf den Ergebnissen einer systematischen Analyse mit daraus resultierenden Verbesserungsvorschlägen der „ersten Generation“ der Qualitätsberichte aus dem Jahr 2005 [1]. Die wesentlichste inhaltliche Neuerung der weiterentwickelten 2007er Berichte ist die erstmalige krankenhausbezogene Veröffentlichung einiger ausgewählter BQS-Qualitätsindikatoren. Darüber hinaus wurden viele Angaben, z.B. zum medizinischen und pflegerischen Leistungsangebot, standardisiert mit dem Ziel der besseren Vergleichbarkeit. Die Informationen zum klinikinternen Qualitätsmanagement sind ebenfalls wesentlich strukturierter und damit informativer gestaltet. Zudem wurde eine Lesehilfe mit ausführlichen Erläuterungen zur Interpretationsunterstützung der Inhalte der Berichte erarbeitet. Ebenfalls neu ist, dass die Qualitätsberichte nicht mehr nur im pdf-Format vorliegen, sondern auch als xml-Dateien, die von den Krankenkassen als Basis für ihre Kliniksuchmaschinen verwendet werden.

Diskussion

Im Sinne des oben erwähnten PDCA-Zyklus werden auch die jetzt vorliegenden 2007er Qualitätsberichte einer systematischen Evaluation unterzogen mit dem Ziel, das bisher Erreichte kritisch zu reflektieren und Erkenntnisse für die weitere Entwicklung und Verbesserung der 2009er Berichte zu gewinnen.


Literatur

1.
Pietsch B, Wieland A. Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Analyse und Weiterentwicklung. In: Klusen N, Meusch A, Hrsg. Beiträge zum Gesundheitsmanagement 2008. Baden-Baden: Nomos; 2008 (in press).