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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu neuen Methoden auf die MDK-Begutachtung

Meeting Abstract

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  • Christoph Kreck - SEG 7 / MDS, Essen

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds855

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Published: September 6, 2007

© 2007 Kreck.
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 06.12.2005 mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei neuen Methoden befasst. Das Bundessozialgericht hat in der Folge seine Rechtsprechung zu besonderen Einzelfallkonstellationen modifiziert. Dies betrifft ausschließlich Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, für die eine medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und für die eine neue, nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf wenigstens eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Der Arzt, der die Methode einsetzt, hat hierbei eine zentrale Rolle. Bei allen anderen Fallkonstellationen ist eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse nicht möglich, dort bleibt es bei der allgemeinen Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Zur Umsetzung dieser Rechtsprechung in die Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste (MDK) wurden „Vorläufige Hinweise“ erarbeitet, die seit Ende 2006 eingesetzt werden.

Offene Fragen bleiben aus sozialmedizinischer Sicht, sie betreffen u.a. die Kriterien bei der Feststellung eines Wirkzusammenhangs, die Beurteilung diagnostischer Methoden, aber auch weitergefasste Gesichtspunkte, wie die Auswirkungen auf die Mittelallokation und die Chancen der systematischen Evaluation von innovativen Methoden.

Noch nicht abzusehen ist, ob es mit der Operationalisierung des BSG gelingen wird, einen Rückfall in die Zeit des Methodenstreits bis 1995 zu vermeiden. Die bisher erkennbaren Auswirkungen auf befürwortende Stellungnahmen bei einzelnen Konstellationen (Methode und Indikation) werden in der MDK-Gemeinschaft erhoben. Über erste zusammengefasste Resultate wird berichtet.


Literatur

1.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 347/98 vom 06.12.2005.
2.
Bundessozialgericht, Az B 1 KR 12/04 R vom 04.04.2006.
3.
Kreck C. Individueller Leistungsanspruch auf neue Behandlungsmethoden bei lebensbedrohlichen Erkrankungen in der GKV – ein Jahr Umsetzung des BVerfG-Beschlusses. Internistische Praxis. 2007 (im Druck).