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Wohnen und Gesundheit – Feinstaubbelastung von Innenräumen
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Published: | September 6, 2007 |
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Seitdem die entsprechende EU-Richtlinie über die Belastung der Außenluft 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde, ist das Thema Feinstaub in Innenräumen in den Mittelpunkt der öffentlichen und umweltpolitischen Diskussion geraten. Der dadurch ausgelöste Handlungsdruck hat dazu geführt, dass zunächst einmal die Messverfahren und die Bewertungskriterien, die für den Außenluftbereich mehr oder weniger sinnvoll sind, auf den Innenraumbereich übertragen worden sind. An einigen Beispielen wird gezeigt, wie kritisch ein solches Vorgehen ist. Im Außenluftbereich erfolgt die Beurteilung der Feinstaubbelastung anhand der sogenannten PM10-Konzentration. Mit diesem Summenparameter wird die Masse der Feinstaubpartikel von ca. 5 nm bis 10 µm gravimetrisch erfasst, wobei die größeren Partikel die Höhe dieses Parameters bestimmen. Ein solches Vorgehen ist nur möglich und sinnvoll, wenn die chemische und biologische Zusammensetzung des Feinstaubes sowie seine Partikelgrößenverteilung und morphologische Struktur konstant ist. Hiervon kann bedingt bei der Außenluft ausgegangen werden. Ganz anders ist die Situation in Innenräumen. Hier haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen, die z. T. sehr stark individuell geprägt sind. Die Verteilungsräume in Innenräumen sind gänzlich anders als in der Außenluft und die im Außenbereich relevanten Verdünnungseffekte sind im Innenraum zu vernachlässigen. Aufgrund der kürzeren freien Wegstrecken ist auch viel eher damit zu rechnen, dass es zu Wechselwirkungen der Partikel untereinander bzw. mit Oberflächen kommt. Auch nach Sedimentation stellen Partikel im Innenraum weiterhin eine relevante Belastung dar, da sie jederzeit durch mechanische Aktivitäten wieder in die Luft übergehen können. Im Innenraum kommen folgende Quellen in Betracht: Rauchen, Kochen, Braten, Grillen, Aufwirbelung von Staub durch mechanische Aktivitäten vom Fußboden, von Einrichtungsgegenständen sowie von der Kleidung, Reinigungsarbeiten, Heimwerkertätigkeiten, Betreiben elektronischer Geräte insbesondere von Druckern und Kopieren, das Nutzen von Kaminen, Kerzen, Duftlampen usw., mikrobiologischer Befall, Haustiere, Abrieb von Baumaterialien, Einrichtungsgegenständen und Gebrauchsmitteln sowie die Außenluft.