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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Indikationsstellung in der Klinik – Bedarfsabschätzung in der gesundheitlichen Versorgung

Meeting Abstract

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  • Heiner Raspe - Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Lübeck

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds319

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Published: September 6, 2007

© 2007 Raspe.
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Der Titel des Plenarvortrags aktualisiert die Spannung zwischen Evidenz-basierter klinischer Medizin und gesundheitlicher Versorgung und zwischen klinischer und Versorgungs(system)forschung. Er behauptet eine Analogie zwischen klinischer Indikationsstellung und Bedarfsabschätzung für Populationen.

Beide Begriffe bezeichnen einen strategisch wichtigen Schritt in einer komplexen Handlungskette. In jedem geht es um ex ante zu spezifizierende Ziele (der Behandlung bzw. Versorgung). Für deren Formulierung spielen rechtliche und ethische Normen und Präferenzen der Beteiligten eine wesentliche Rolle. Beide verbinden bestimmte Krankheitsrisiken bzw. –zustände mit für die Zielerreichung geeigneten medizinischen bzw. Versorgungsleistungen (Dreieich der Indikations-/Bedarfsermittlung). Die Verbindung erfolgt einerseits durch überzeugende theoretische Argumente, andererseits durch „die best erreichbare externe Evidenz“ aus klinischer und Versorgungsforschung. Es muss gezeigt worden sein, dass sich die ins Auge gefassten Ziele auch tatsächlich mit den genannten Mitteln in ausreichendem Maße, ohne wesentliche Nebenwirkungen und mit akzeptablem Aufwand erreichen ließen (und sich damit voraussichtlich – ceteris paribus – auch wieder erreichen lassen). Dennoch sind beide fortschrittsoffen. Neue therapeutische Möglichkeiten schaffen neue Indikationen und Bedarfe. Indikationen und Bedarfsabschätzungen ergeben sich nicht schematisch, sie müssen sorgfältig erarbeitet und diskutiert werden. Sie reduzieren die Unsicherheit über den Ausgang klinischen und Versorgungshandelns, heben sie aber nicht auf. Beide lassen sich nach Dringlichkeit und anderen Aspekten der Notwendigkeit abstufen. Beide haben selbst normative Implikationen.

Unterschiede bestehen u.a. im Grad der jeweiligen Präzisierbarkeit, in der Korrigierbarkeit und in der Weite der Handlungsfolgen.

Das theorielastige Konzept wird am konkreten Beispiel der medizinischen Rehabilitation von DRV-Versicherten mit chronischen Rückenschmerzen entwickelt und diskutiert werden.


Literatur

1.
Raspe H. Bedarf an rehabilitativen Leistungen: Zur Theorie von Bedarfsermittlungen („needs assessment“). Rehabilitation 2007;46:157-161