gms | German Medical Science

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Stichproben in der Qualitätssicherung am Beispiel der Koloskopie

Meeting Abstract

  • Rupert Pfandzelter - Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
  • Andreas Walter - Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
  • Karl Wegscheider - Universität Hamburg, Institut für Statistik und Ökonometrie, Hamburg

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds304

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/gmds2007/07gmds304.shtml

Published: September 6, 2007

© 2007 Pfandzelter et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.en). You are free: to Share – to copy, distribute and transmit the work, provided the original author and source are credited.


Outline

Text

Hintergrund: Stichproben sind ein vom Gesetzgeber vorgesehenes und etabliertes Instrument zur Sicherung und Förderung der Qualität ärztlicher Leistungen. Dabei werden ärztliche Dokumentationen erbrachter Leistungen zufällig ausgewählt und in einem Peer-Review-Verfahren nach definierten Qualitätskriterien gutachterlich bewertet. Stichproben sind zum Beispiel vorgesehen für ambulant im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführte Koloskopien zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung und Fertigkeiten von koloskopierenden Ärzten. Aus medizinischen Gründen ist dabei eine bestimmte Rate mangelhafter Koloskopien grundsätzlich zu tolerieren. Wird diese Mängelrate überschritten, kann die Kassenärztliche Vereinigung Maßnahmen ergreifen. Die Frage ist, wie Umfang und Verfahren der Stichprobenziehung zu wählen sind, um eine hinreichende Testgüte bei vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.

Methode: Berechnet werden wesentliche Kenngrößen von Stichproben, wie die falsch-positive und falsch-negative Rate. Die Berechnungen erfolgen analytisch beziehungsweise, bei komplexen Stichprobenszenarien, numerisch mittels Computersimulationen.

Ergebnisse: Die Berechnungen zeigen, dass einstufige Stichprobenziehungen zu kaum akzeptablen Werten für die falsch-positiven und falsch-negativen Raten führen, wenn der Aufwand für Gutachter und Arzt begrenzt bleiben soll. Plausible Annahmen für die tatsächlich vorhandene Mängelrate führen bei einer Stichprobe von 20 zufällig ausgewählten Koloskopien zu einer falsch-positiven Rate von 6 % und einer falsch-negativen Rate von 47 %. Die aus juristischer Sicht besonders problematische falsch-positive Rate kann durch ein zweistufiges Verfahren reduziert werden. Eine deutliche Reduktion der falsch-negativen Rate wird erreicht durch Wiederholen der Stichprobenziehung und Betrachtung kumulativer Wahrscheinlichkeiten.

Schlussfolgerungen: Im Gegensatz zu Vollerhebungen erlauben Stichproben lediglich Wahrscheinlichkeitsaussagen. Neben der falsch-negativen Rate ist die falsch-positive Rate dann von besonderer Bedeutung, sobald eine bestimmte in der Stichprobe entdeckte Mängelrate grundsätzlich zu akzeptieren ist und wenn auf der Basis einer positiven Stichprobe Konsequenzen zu ergreifen sind. Auf die jeweilige Problemstellung angewandte Wahrscheinlichkeitsrechnungen gestatten es, einen für die erwarteten Ziele einer Stichprobenprüfung günstigen Arbeitspunkt hinsichtlich Umfang und Verfahren der Stichprobenziehung zu finden.