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50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds)
12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie (dae)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie

12. bis 15.09.2005, Freiburg im Breisgau

Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen für epidemiologische Fragestellungen

Meeting Abstract

  • Annette Schrauder - Robert Koch-Institut, Berlin
  • Sabine Reiter - Robert Koch-Institut, Berlin
  • Lutz Kappelmayer - Robert Koch-Institut, Berlin
  • Gérard Krause - Robert Koch-Institut, Berlin
  • Justus Benzler - Robert Koch-Institut, Berlin

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. 50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. Freiburg im Breisgau, 12.-15.09.2005. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2005. Doc05gmds538

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/gmds2005/05gmds046.shtml

Published: September 8, 2005

© 2005 Schrauder et al.
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Einleitung und Fragestellung

Für die Ständige Impfkommission (STIKO) ist es wichtig, die Häufigkeit impfpräventabler Krankheiten abschätzen zu können und eine Übersicht über die Impfaktivitäten und den Impfstatus der Bevölkerung zu gewinnen. Mit diesen Informationen kann die STIKO besser auf veränderte Situationen reagieren, ihre Empfehlungen anpassen, sowie das bestehende Impfprogramm evaluieren [1].

Einige impfpräventable Krankheiten (Mumps, Pertussis, Varizellen) sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht meldepflichtig. Da gegen diese Krankheiten Impfungen von der STIKO empfohlen werden, besteht zusätzlich ein großer Informationsbedarf bezüglich der Häufigkeit dieser Krankheiten.

Außer bei Schulanfängern ist es zu Zeit nicht möglich, Aussagen zum Impfstatus einzelner Altersgruppen zu machen.

Alle niedergelassenen und von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ermächtigten Ärzte senden vierteljährliche Aufstellungen ihrer erbrachten Leistungen an die Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Es soll geprüft werden, ob diese Abrechnungsdaten der KVen kontinuierlich und systematisch für epidemiologische Fragestellungen genutzt werden können. Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit sich mit Hilfe von pseudonymisierten Daten Impfleistungen einer Person zuordnen lassen und auf den Impfstatus geschlossen werden kann.

Material und Methoden

Von den Mitarbeitern der KVen werden vierteljährlich Abrechnungsdaten aus den Datenbanken extrahiert und in pseudonymisierter Form an das Robert Koch-Institut (RKI) gesendet.

Diese Daten werden gesammelt, in eine Datenbank importiert und ausgewertet. Zunächst findet eine Überprüfung der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität statt. Art, Häufigkeit und Verteilung der Impfungen an gesetzlich Krankenversicherten sollen dabei bestimmt werden. Außerdem sollen Häufigkeit und Verteilung nach Alter, Geschlecht und Region der von den niedergelassenen und KV-ermächtigten Ärzten dokumentierten Diagnosedaten (ICD-10-Kodierungen) für Mumps, Pertussis und Varizellen bestimmt werden. Seit dem 1. Januar 2004 ist es für den Arzt verpflichtend, die Diagnosesicherheit anzugeben [2].

Die erbrachten Impfleistungen werden mit einer 4-stelligen Zahl kodiert, dahinter können sich Einfach- oder Mehrfachimpfstoffe verbergen. Die Impfleistungsziffern enthalten die Information, um welche Impfkomponente bzw. um welche Krankheit es sich handelt, gegen die geimpft wird. Die Impfleistung Pertussis ist z.B. im Leistungskatalog einiger KVen mit der Nummer 8903 kodiert. In der Regel ist es nicht ersichtlich, ob es sich um eine Grundimmunisierung oder eine Boosterung handelt. Nur zwei bundesdeutsche KVen ergänzen die Kodierung durch eine Zahl bzw. Buchstaben um Auffrischungsimpfungen von der Grundimmunisierung zu unterscheiden oder vergeben eine Kodierung für die Auffrischungsimpfungen [3].

Da ca. 90 % der deutschen Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, ist es vorgesehen, die Ergebnisse für die gesamte Bevölkerung hochzurechnen [4]

Ergebnisse

Zurzeit werden von 19 KVen Abrechnungsdaten fortlaufend seit dem 1. Quartal 2004 vierteljährlich extrahiert. Ein vom RKI erstelltes Pseudoynmisierungsprogramm (KV2RKI.vbs) wandelt die personenbezogenen Variablen der extrahierten Daten um. Dabei werden Vor- und Nachname pseudonymisiert (gemäß § 10 IfSG) und die 5-stellige Postleitzahl wird in eine 3-stellige umgewandelt. Basierend auf Vor- und Nachname, dem Geburtsdatum und einem KV-spezifischen Kennwort wird ein so genannter Hashwert (Streuwert) generiert, der es ermöglicht, Mehrfachnennungen einer Person in einer Datei zu erkennen [5].

7.544.729 Datensätze von 7 KVen sind bereits in eine Datenbank eingebunden. 95, 4 % aller im Zusammenhang mit den Diagnosedaten und 93,7 % aller im Zusammenhang mit den Impfleistungen extrahierten Datensätze sind vollständig. Die Variable Alter ist bei allen Datensätzen vollständig, während das Geschlecht bei 1,10 % der Diagnosedaten und bei 3,10 % der Impfleistungen, der Landkreis des Patienten bei 0,88 % bzw. 0,03 % der Datensätze unvollständig ist.

Die Art und Häufigkeit der erfassten Diagnosedaten kann mit den Meldedaten der neuen Bundesländer verglichen werden, da hier aufgrund einer erweiterten Meldepflicht Mumps, Pertussis und Varizellen meldepflichtig sind [6].

Diskussion

Da für Mumps, Pertussis und Varizellen zurzeit keine bundesweite Meldepflicht besteht und neben den Schuleingangsuntersuchungen keine Möglichkeiten bestehen, von der Bevölkerung in Anspruch genommene Impfungen zu erfassen, wird hier ein Weg gesucht, bereits erhobene Daten für epidemiologische Fragestellungen aufzubereiten.

Da es sich bei diesen Daten um Abrechnungsdaten von niedergelassenen Ärzten handelt, die dazu dienen, erbrachte Leistungen gegenüber den Krankenkassen zu begründen, können die Ergebnisse nur eingeschränkt im Sinne der Surveillance verwendet werden. Die ICD-10-Kodierungen werden in der Abrechnungsdokumentation selten revidiert, da Patienten möglicherweise diesen Arzt nicht mehr aufsuchen oder neue Diagnosen zusätzlich dokumentiert werden ohne die alte Kodierung zu ersetzen. Außerdem ist zu erwarten, dass bei Hausbesuchen gestellte Diagnosen nicht so differenziert dokumentiert werden, da hier die ICD-10-Kodierungstabelle häufig nicht zugänglich ist.

Die Impfleistungsziffern werden in den einzelnen KV-Bezirken unterschiedlich kategorisiert, kodiert und vergütet und werden durch die KVen weder einer Prüfung auf Plausibilität noch auf Qualität unterzogen. Die Impfleistungsziffern dienen ebenso wie die Diagnoseziffern dazu Leistungen, bei den Krankenkassen abzurechnen und nicht den Impfstatus einer Person abzubilden.

In Ermangelung spezifischer Erfassungssysteme für diese wichtigen epidemiologischen Fragestellungen erscheint der hier vorgestellte Ansatz eine kostengünstige Möglichkeit, überhaupt systematisch erfasste Daten über den Erfolg von Impfempfehlungen der STIKO zu erhalten.

Danksagung

Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern folgender KVen: KV Bayern, KV Berlin, KV Brandenburg, KV Bremen, KV Hamburg, KV Niedersachsen, KV Nordbaden, KV Nord-Württemberg, KV Nordrhein, KV Pfalz, KV Saarland, KV Sachsen, KV Sachsen-Anhalt, KV Schleswig-Holstein, KV Südbaden, KV Thüringen, KV Trier und KV Westfalen-Lippe für die kooperative Zusammenarbeit.


Literatur

1.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI. Epidemiologisches Bulletin. 30/2004, 23. Juli 2004
2.
ICD-10-GM-Stammdatei, Datensatzbeschreibung, Version ICD0104.01, Stand 03.05.2004, Dezernat 5 - Zentrale, IT-Bereich. KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
3.
Wezel/ Liebold 1994 (Hg.), Handkommentar zum EBM mit BMÄ, E-GO und GOÄ mit BG-GOÄ, Sankt Augustin; Loseblattsammlung. Stand: 01.07.2004
4.
Statistik über Versicherte, gegliedert nach Status, Alter, Wohnort, Kassenart: Mitgliederstatistik KM6, http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/datenbanken/stats/4606.php. Stand: 12. April 2005
5.
Datenspezifikation für die Datenlieferung.doc, KV2RKI.vbs
6.
Verordnungen über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen