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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

02.10. - 05.10.2008, Greifswald

Studierendenauswahl – Nach welchen Kriterien wählen die Studierenden ihre Hochschule für das Medizin-/Zahnmedizinstudium aus?

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  • corresponding author Frank Seibert-Alves - Goethe-Universität Frankfurt am Main, Dekanat, Fachbereich Medizin, Frankfurt/Main, Deutschland
  • Volkmar Hentschke - Dekanat, Fachbereich Medizin, Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Anja Fischer - Dekanat, Fachbereich Medizin, Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • author Frank Nürnberger - Dekanat, Fachbereich Medizin, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung - GMA. Greifswald, 02.-05.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08gma80

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/gma2008/08gma080.shtml

Received: June 14, 2008
Revised: August 6, 2008
Accepted: August 6, 2008
Published: August 19, 2008

© 2008 Seibert-Alves et al.
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Fragestellung: Spätestens seit der Einführung des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) können die medizinischen Fachbereiche selbst Kriterien für die Auswahl ihrer zukünftigen Studierenden festlegen. Viel Energie wird in die Definition der geeigneten Parameter für diese Auswahl investiert. Weniger beachtet wurde bisher, dass es sich um eine „zweiseitige“ Auswahl handelt. Auch die Studieninteressierten überlegen sich genau, welche Universität sie auswählen, zumal es in der AdH-Quote nur noch möglich ist, maximal 6 Hochschulen zu nennen. Uns interessierte insbesondere, welches der wichtigste Grund für die Auswahl der „Lieblingsuniversität“ (1. Rang in der Bewerbung bei der ZVS) war, auch wenn es sich hierbei nicht zwangsläufig um Frankfurt handeln musste.

Methodik: Die Studienortwahl der Studierenden, die zum Wintersemester 07/08 in Frankfurt ihr Studium aufnahmen, wurde in der allerersten Veranstaltung am Fachbereich, in der auch die Anmeldung zu allen scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres erfolgte, mit einem Fragebogen untersucht (Gesamterhebung; n = 501).

Ergebisse: Der mit weitem Abstand am häufigsten angegebene Auswahlgrund für die „Lieblingsuniversität“ war die Nähe zum Wohnort und zwar sowohl bei allen Fragebögen (64,5 %), als auch bei den Fragebögen, in denen die Erstwahl die Universität Frankfurt war (76,8 %).

Auch eine Aufteilung der Studierenden nach der Quote über die sie ihren Studienplatz in Frankfurt erhalten hatten (Abiturbeste, AdH, Ausländer, Wartezeit) erbrachte in jedem Fall das Ergebnis, dass die Wohnortnähe der am häufigsten genannte Auswahlgrund war. Auf Platz 2 der Nennungen kann die Attraktivität der Universitätsstadt und auf Platz 3 die Reputation der Universität/des Fachbereiches bzw. das Hochschulranking und zwar jeweils sowohl für alle Fragebögen als auch für die Fragebögen in denen Frankfurt die Erstwahl war. Seltener angegebene Gründe waren die Art des Auswahlverfahrens (15,2 %; Ffm: 13,2 %), die Nähe zum Arbeitsort (7,8 %; Ffm: 11,4 %) und die Erhebung von Studienbeiträgen/Studiengebühren (5,2 %; Ffm: 0,5 %). In einigen Fragebögen wurden entgegen der Anweisung mehrere Gründe angegeben.

Schlussfolgerung: Sollte das Ergebnis auch auf andere Universitäten übertragbar sein, können die Universitäten den Hauptgrund der Studienortwahl (Wohnortnähe) nur schwerlich beeinflussen. Die Art des Auswahlverfahrens hingegen, der Parameter der im AdH von der Universität variiert werden kann, spielte in dieser Untersuchung nur eine untergeordnete Rolle. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass zum Wintersemester 07/08 in Frankfurt im AdH allein das Kriterium Abitursdurchschnitt berücksichtigt wurde. Im Wintersemester 08/09 wird erstmals ein neues Auswahlverfahren mit Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen in Leistungskursen, der Ableistung des Krankenpflegedienstes und Auswahlgesprächen durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dadurch bei einer Wiederholung der Befragung eine stärkere Gewichtung der Art des Auswahlverfahrens ergeben wird.