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Mindestmengen
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Published: | October 6, 2008 |
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Fragestellung: Seit 2004 gelten in Deutschland gesetzliche Mindestmengen für fünf operative Eingriffe (Nieren-, Leber-, Stammzelltransplantation, komplexe Pankreas- und Ösophaguseingriffe), seit 2006 auch für Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEP). Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss wurden die Umsetzung und Auswirkungen dieser Innovation auf die Versorgungsstruktur, die Krankenhäuser und die Ergebnisqualität evaluiert.
Methoden: Krankenhaus-Befragungen sowie Sekundärdaten der Qualitätsberichte 2004, des InEK sowie der BQS wurden deskriptiv und inferenzstatistisch analysiert.
Ergebnisse: Die Mindestmengen betrafen 2006 rund die Hälfte der Akutkliniken und etwa 146.000 Eingriffe pro Jahr. Je nach Eingriffsart führten zwischen 10–60% der Kliniken mit 1–29% der Patienten diese Eingriffe trotz Unterschreitens der Mindestmengen durch, wofür größtenteils anerkannte Ausnahmetatbestände geltend gemacht wurden. Die Zahl leistungserbringender Kliniken änderte sich 2004–2006 nicht, so dass die flächendeckende Versorgung kaum beeinflusst wurde. Zur Ergebnisqualität lagen ausschließlich für Knie-TEP Daten vor. Nur bei einem von drei analysierten Ergebnisindikatoren, den Wundinfektionen, war die Einführung der Mindestmenge mit besseren Ergebnissen bei höheren Fallzahlen assoziiert.
Schlussfolgerung: Die Mindestmengen wirkten sich bisher nur geringfügig auf die Gesundheitsversorgung aus. Die weitere Beobachtung der Effekte der Mindestmengen verlangt eine prospektive Festlegung wesentlicher Evaluationsgrößen zur Ergebnisqualität und Erreichbarkeit.