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Die Wertigkeit radiologischer Messmethoden zur Bestimmung der Beinlänge nach Hüft-Totalendoprothesen-Implantation
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Published: | September 28, 2006 |
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Fragestellung: Der Operationserfolg einer Hüft-Totalendoprothesen-Implantation hängt unter anderem von der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung einer gleichen Beinlänge ab. Neben der Aufnahme mit Maßstab, der Sonographie und der CT-unterstützten Beinlängenmessung wird in der Literatur die Gesamtbeinaufnahme empfohlen. Diese Methode wurde für die vorliegende Studie modifiziert und der Beckenübersichtsaufnahme gegenübergestellt. Ziel war es, die Wertigkeit beider Aufnahmen zu beurteilen sowie die Aussagekraft eines Beckenschiefstandes bei einer Änderung der Beinlänge zu definieren.
Methodik: Bei 31 Patienten (13 männlich, 18 weiblich, Altersdurchschnitt 65 Jahre, von 48 bis 85) wurde prä- und postoperativ jeweils eine Aufnahme von der Crista iliaca bis zum proximalen Unterschenkel (Becken-Femur-Aufnahme) sowie eine Beckenübersichtsaufnahme angefertigt (jeweils im Stehen, Film-Fokus-Abstand 3 Meter). Aus den Becken-Femur-Aufnahmen wurde der Abstand zwischen dem höchsten Punkt der Crista iliaca sowie der Fossa interkondylica gemessen. Bei den Beckenübersichtsaufnahmen wurde der Abstand eines jeweils markanten Punktes am Beckenknochen (zumeist im Bereich der Crista iliaca) sowie im Bereich des Trochanter minor definiert. Jene Fälle, wo dies unmöglich war, wurden für die Auswertung nicht herangezogen. Weiters wurde die Änderung des Beckenschiefstandes mit der Beinlängenänderung korreliert.
Ergebnisse: Aus den Becken-Femur-Aufnahmen wurde eine durchschnittliche Verlängerung von 16 mm ermittelt (4 bis 28 mm, Standardabweichung 0,64), aus den Beckenübersichtsaufnahmen durchschnittlich 17 mm (6 bis 33 mm, Standardabweichung 0,72). In 14 Fällen wurde eine gewünschte Beinverlängerung wegen einer präoperativ bestehenden Beinlängendifferenz erzielt. Zwischen der Beinlängenänderung und dem gemessenen Beckenschiefstand prä- und postoperativ zeigte sich keine verwertbare Korrelation.
Schlussfolgerung: Aufgrund der statistisch nicht signifikant unterschiedlichen Ergebnisse der Vermessung der Beinlängenänderung aus Beckenübersichtsröntgen bzw. Becken-Femur-Röntgen erscheint uns die Ermittlung der Beinlänge aus der Beckenübersichtsaufnahme im Stehen bei gleich bleibendem Film-Fokus-Abstand ausreichend. Somit kann aus unserer Sicht auf zusätzliche röntgenologische Aufnahmen zwecks Beinlängenmessung verzichtet werden. Aus einer postoperativen Änderung des Beckenschiefstandes am Röntgenübersichtsbild gegenüber präoperativ kann kein Rückschluss auf eine eventuelle Beinlängenänderung gezogen werden.