Article
Erste Erfahrungen mit der Hakenplatte als Therapieoption beim knöchernen Strecksehnenausriß
Search Medline for
Authors
Published: | September 28, 2006 |
---|
Outline
Text
Fragestellung: Verletzungen der Zone 1 nach Verdan betreffen meist die aus den Seitenzügeln aufgebaute Endsehne des Streckapparates und führen zur Unfähigkeit, das Englied zu strecken. In etwa der Hälfte der Fälle liegt eine knöcherne Beteilgung vor. Die bisherigen konservativen und operativen Behandlungsverfahren erforderten eine Ruhigstellung des entsprechenden Fingers über einen längeren Zeitraum. Welche klinischen Ergebnisse sind nach Versorgung knöcherner Strecksehnenabrisse mit der Hakenplatte im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten zu erreichen?
Methodik: Im Zeitraum von 1/2005 bis 1/2006 wurden bisher 6 Patienten mit einer Hakenplatte ambulant in intravenöser Leitungsanästhesie in 300 mmHg Blutleere operativ versorgt. Die Ruhigstellung erfolgte bis zum Abschluß der Wundheilung in einem Fingerverband, dann wurden Übungsbehandlungen durchgeführt, der Belastungsaufbau erfolgte ab der 6. Woche. Die Patienten wurden während der gesamten Behandlung bis zur 8. Woche betreut. Im Rahmen der Nachuntersuchung wurde der knöcherne Durchbau röntgenologisch überprüft und der DASH-Fragebogen zur Analyse der postoperativen Lebensqualität der Patienten hinzugezogen.
Ergebnisse: Die durchschnittliche Schnitt-Naht-Zeit betrug 15 Minuten. Es zeigten sich gute bis sehr gute Ergebnisse bezüglich des Bewegungsumfanges des betroffenen Fingers bereits nach Abschluß der 6. Woche und des DASH-Wertes. Der eindeutige Vorteil der Verwendung der Hakenplatte liegt im Wegfall der bisher notwendigen langandauernden Ruhigstellung und frühzeitigen Erreichen der Funktionsfähigkeit des Fingers sowie einer kurzen Arbeitsunfähigkeit. Komplikationen wurden nicht beobachtet.
Schlussfolgerung: Auf Grund dieser ersten Ergebnisse halten wir die Hakenplatte für eine gute Therapieoption beim knöchernen Strecksehnenausriß und haben unser Operationskonzept entsprechend umgestellt.