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20. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGPP Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

12. bis 14.09.2003, Rostock

Vorschläge der DGPP zur Abbildung phoniatrisch-pädaudiologischer Leistungen im G-DRG-System

Vortrag

  • corresponding author Peter Matulat - Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Universitätsklinikum Münster, Kardinal-von-Galen-Ring 10, 48129 Münster, Tel: (049) 251-8356898, Fax: (049) 251-8356889
  • author Antoinette Lamprecht-Dinnesen - Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Tel: (049) 251-8356859, Fax: (049) 251-8356889
  • author Norbert Roeder - Medizincontrolling, Universitätsklinikum Münster, Domagkstr. 20, 48129 Münster, Tel.: (049) 251-8352022, Fax: (049) 251-8352019

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 20. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGPP. Rostock, 12.-14.09.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. DocV58

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Published: September 12, 2003

© 2003 Matulat et al.
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Zusammenfassung

Im Rahmen des Vorschlagsverfahrens zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems hat die DGPP dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEk) und dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Vorschläge für das Jahr 2004 unterbreitet. Auf der Grundlage von Behandlungs- und Kostendaten aus den Kliniken in Erlangen, Mainz und Münster wurde dem InEK für die Revision des G-DRG die Aufnahme zweier DRGs zur Abbildung der phoniatrisch-pädaudiologischen Leistungen empfohlen. Der Systematik des OPS-301 folgend wurden dem DIMDI auf der Grundlage einer Tätigkeitsanalyse drei Komplexprozeduren vorgeschlagen. Ob die begründeten Vorschläge der DGPP sich letztlich in eigenen OPS-Ziffern und DRGs für die Phoniatrie oder Pädaudiologie niederschlagen, war zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Textes noch nicht abzusehen. Die Vorschläge, deren Begründung und der aktuelle Stand der Umsetzung sowie mögliche Alternativen werden dargestellt.


Text

„Phoniatrie und Pädaudiologie" ist als kleines und relativ neues medizinisches Fachgebiet für die Prävention, Diagnostik, Behandlung, Habilitation und Rehabilitation von Kommunikationsstörungen nicht adäquat im deutschen Entgeltsystem für Krankenhausleistungen verankert. Hierfür bestehen sowohl historische wie auch strukturelle Gründe.

Derzeit existieren in Deutschland zwei teilstationäre (Aachen, Münster) und drei vollstationäre Abteilungen an Universitäts-Klinika (Erlangen, Mainz) und in Weilmünster (Akutkrankenhaus), in denen jährlich etwa 3700 Patienten stationär oder teilstationär behandelt werden.

Will das 2004 in Kraft tretende deutsche DRG-Vergütungssystem (G-DRG) seinem umfassenden Anspruch nach Berücksichtigung aller stationären und teilstationären Behandlungsfälle gerecht werden, so sind in den anstehenden Revisionen phoniatrisch-pädaudiologische Leistungen zu berücksichtigen.

Auf Veranlassung des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizincontrolling am UK-Münster wurden zu diesem Zweck in drei stationären bzw. teilstationären Abteilungen Daten erhoben, um eine sachgerechte Abbildung des Fachgebietes im G-DRG-System vorzubereiten.

Teilstationäre Leistungen

Am Universitätsklinikum Münster existiert seit Ende 1999 eine teilstationäre Behandlungseinheit für Phoniatrie und Pädaudiologie mit fünf Plätzen. Jährlich werden hier unter teilstationären Bedingungen bis zu 1250 Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schweren Sprachstörungen, Hörstörungen, Sprach- und Hörstörungen mit Entwicklungsstörungen und Stimm- und Schluckstörungen untersucht und behandelt.

Matulat et. al. [1] zeigten, dass der Kostenaufwand pro Patient und Tag (unter Berücksichtigung der Personalkosten für den medizinischen und therapeutischen Dienst und ohne Berücksichtigung der für jeden Patienten vergleichbaren Kosten (u.a. Schreibdienst und Sekretariat, teilstationärer Basispflegesatz)) für einzelne Diagnosegruppen mit durchschnittlich 183 bis 210 Euro vergleichbar hoch ist. Das teilstationäre phoniatrisch-pädaudiologische Patientengut lässt sich in einer Gruppe ökonomisch hinreichend homogen darstellen. Es wurde der Aufwand bei allen Patienten (n=421) eines viermonatigen Zeitraums gemessen und nach den verschiedenen Berufsgruppen differenziert, die an der Diagnostik und Therapie der Patientinnen und Patienten beteiligt waren. Abhängig von den Hauptdiagnosen wurden die Patienten einer der vier Diagnosegruppen Sprachstörungen, Hörstörungen, Sprach- und Hörstörungen mit Entwicklungsstörungen, Stimm- und Schluckstörungen zugeordnet. Diese Hauptgruppen wurden bezüglich ihres Kostenaufwandes [2] verglichen.

Stationäre Leistungen

Im langjährigen Mittel werden in den stationären Abteilungen für Phoniatrie und Pädaudiologie der Universitätskliniken Mainz und Erlangen pro Jahr etwa 800 Patienten stationär behandelt.

Es lassen sich nach der stationären Verweildauer und der Art der Erkrankung drei Gruppen unterscheiden:

Phoniatrische Komplexbehandlung organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens mit und ohne psychische Komorbidität. Diese Patienten haben eine stationäre Verweildauer von 10 bis zu 42 Tagen (durchschnittlich 14 Tage). In diese Gruppe fallen 31% der stationär behandelten Patienten.

Fachspezifische Diagnostik sowie medizinische Behandlung von hörgestörten Kindern sowie Kindern und Erwachsenen mit konventionellen Hörhilfen und Cochlea-Implantaten, einschließlich der Hör-Sprachtherapie, der Gebrauchsschulung, Erfolgskontrolle und funktionstechnischer Überprüfung unter Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Bedingungen und der Koordination medizinisch rehabilitativer bzw. pädagogisch fördernder Maßnahmen. Diese Patienten haben eine Liegezeit von 3 bis 14 Tagen (durchschnittlich 7 Tage). In diese Gruppe fallen 56% der stationär behandelten Patienten.

Organische Dys-/Aphonien zur Phonochirurgie: Diese Patienten haben eine Liegezeit von bis zu 10 Tagen. In diese Gruppe fallen 13% der stationär behandelten Patienten.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Personalkosten für den medizinischen und therapeutischen Dienst (ohne Pflege- und Verwaltungskosten) lassen sich zwei Kostengruppen unterscheiden. Die Kosten pro Behandlungsfall bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Verweildauern betragen bei der Komplexbehandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens 3022,86 €, während die Komplexbehandlung von hörgestörten Kindern und Erwachsenen, ggf mit konventionellen Hörhilfen und Cochlea-Implantaten, 1573,36 € an Kosten verursacht.

Die phonochirurgischen Leistungen sind in den bestehenden Prozeduren des OPS 301 und im DRG-System hinreichend abgebildet und wurden bezüglich ihrer Kosten deshalb bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Vorschläge der DGPP

Im Rahmen des Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des deutschen DRG-Vergütungssystem (G-DRG) für das Jahr 2004 [3] hat die DGPP dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf der Grundlage dieser Untersuchungen Vorschläge zur Abbildung der phoniatrisch-pädaudiologischen stationären und teilstationären Behandlungen unterbreitet:

Dem InEK wurde für die nächste Revision des G-DRG für das Jahr 2004 die Aufnahme zweier DRGs zur Abbildung der phoniatrisch-pädaudiologischen Leistungen empfohlen:

Phoniatrische Komplexbehandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens

Phoniatrisch-pädaudiologische Komplexbehandlung von Hörstörungen

Der Systematik des Operationenschlüssel nach Paragraph 301 Sozialgesetzbuch V (OPS-301 v2.1) folgend wurden dem DIMDI auf der Grundlage einer Tätigkeitsanalyse drei Komplexprozeduren vorgeschlagen:

9-x0 Phoniatrische und pädaudiologische Diagnostik und Therapie

Hinweis: Operationalisierte, stationäre Therapie durch multidisziplinäres Team unter fachärztlicher Leitung, auf der Grundlage der von der Fachgesellschaft verabschiedeten Leitlinien. Einsatz von mindestens drei Therapeutengruppen in patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen mit unterschiedlichem Zeitaufwand.

9-x01.0Phoniatrische Komplexbehandlung organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens

9-x01.1Integrierte phoniatrisch-psychosomatische Komplexbehandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens und des Hörens

Hinweis: Somatische und psychosomatische Behandlung bei akuten und chronischen somatischen Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens und des Hörens mit psychischer Komorbidität.

9-x01.2Integrierte pädaudiologische Komplexbehandlung bei hörgestörten Kindern, ggf. mit konventionellen Hörhilfen und Kindern und Erwachsenen mit Cochlea-Implantaten.

Hinweis: incl. der Anpassung von Hörgeräten und Cochlea-Implantaten, einschließlich der Hör-Sprachtherapie, der Gebrauchsschulung, Erfolgskontrolle und funktionstechnischer Überprüfung unter Berücksichtigung entwicklungs-psychologischer Bedingungen und der Koordination medizinisch rehabilitativer bzw. pädagogisch fördernder Maßnahmen.

Stand der Berücksichtigung

Ob die begründeten Vorschläge der DGPP sich letztlich in eigenen OPS-Ziffern und DRGs für die Phoniatrie oder Pädaudiologie niederschlagen, war zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Textes (Juli 2003) noch nicht abzusehen. Rückmeldungen aus dem DIMDI lassen vermuten, dass die Vorschläge zu den Komplexprozeduren in die nächste Revision übernommen werden. Eher unwahrscheinlich erscheint derzeit die Einführung eigenständiger DRGs für die Phoniatrie und Pädaudiologie für das nächste Jahr durch das InEK. Die Verhandlungen der Selbstverwaltung sind u.a. auch an der Frage der teilstationären Versorgung und der Zusatzentgelte gescheitert. Ersatzvornahmen lagen noch nicht vor. Alternativ zu einer Finanzierung über eigene DRGs käme u.U. eine Finanzierung stationärer phoniatrisch-pädaudiologischer Leistungen über § 6.1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für Leistungen, die im Fallpauschalen-System nicht erfasst werden, oder eine Berücksichtigung im Katalog stationsersetzender Maßnahmen nach §115b SGB-V in Frage. Die tagesklinischen Leistungen in der Phoniatrie und Pädaudiologie gehören nach dem KHEntG und der Anlage 2 der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KPFV) [4] zu den Leistungen, für die befristet ortsindividuell fall- oder tagesbezogene Entgelte vereinbart werden können.


Acknowledgements

Die Verfasser bedanken sich für die Kooperationsbereitschaft der beteiligten Abteilungen in Mainz und Erlangen, namentlich Frau Prof. Dr. Keilmann und Herrn PD Dr. Rosanowski.

Eine erweiterte Fassung dieses Manuskriptes wurde bei der Zeitschrift für Ärztliche Fortbildung und Qualitätssicherung (Z. ärztl. Fortbild. Qual.sich) eingereicht.


Literatur

1.
Matulat P, Deuster D, Roeder N, Lamprecht-Dinnesen A (2003) Abbildung teilstationärer Leistungen der Phoniatrie und Pädaudiologie im DRG-System. Wieviele DRGs sind notwendig. In: Gross M, Kruse E (eds) Aktuelle phoniatrisch-pädaudiologische Aspekte 2002-2003. Heidelberg: Median Verlag
2.
Roeder N, Kosmann B (1998) Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten. Münster: Schüling Verlag
3.
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (2002) Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2004. Siegburg
4.
Bundesministerium für Gesundheit (2002) Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KPFV), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 68: 3674-3726
5.
Ruben RJ (2000) Redefining the survival of the fittest: Communication disorders in the 21st century. Laryngoscope 10: 241-245.