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Chronisch Kranke zwischen Station und Ambulanz
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Veröffentlicht: | 14. Oktober 2008 |
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Gliederung
Abstract
Die verbesserte Versorgung chronisch Kranker steht seit einigen Jahren im Fokus versorgungssteuernder Maßnahmen. Nach dem Gutachten des Sachverständigenrats 2001 leiden schätzungsweise 40% der deutschen Bevölkerung unter einer chronischen Erkrankung und verursachen damit einen erheblichen Teil aller Gesundheitskosten [Ref. 1].
Die sektorale Gliederung des deutschen Gesundheitssystems stellt ein deutliches Hindernis in der Versorgung chronisch Kranker dar. Disease Management Programme (DMPs) wurden 2002 zur Verbesserung der Versorgung durch eine evidenzbasierte, abgestimmte und koordinierte Behandlung eingeführt. Die darin angestrebte Versorgungsoptimierung über die Sektorengrenzen hinweg wird bislang jedoch unzureichend in die Praxis umgesetzt.
Schnittstellenprobleme bei Übergängen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sind häufig in den unterschiedlichen Leistungskatalogen der einzelnen Sektoren begründet. So gelten viele Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, wie die Einschränkungen der Arzneimittelrichtlinien, nicht für den stationären Bereich, dem aufgrund des dort geltenden Verbotsvorbehaltes ein breiteres Therapiespektrum zur Verfügung steht. Zusammen mit der häufig fehlenden Abstimmung der beteiligten Akteure führen die strukturellen Diffenzen zu eingeschränkter Versorgungsqualität und Ineffizienzen, wie sich beispielsweise bei der Entlassmedikation zeigt.
Die Koordination der verschiedenen Versorgungssektoren bei der Chronikerversorgung ist weiterhin zu verbessern. Ansätze hierfür sind in Nationalen Versorgungsleitlinien, der Einbindung von Chronikerprogrammen in Integrierte Versorgungsverträge, Formen des sektorenübergreifenden Case Managements oder auch direkten Kooperationsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern des ambulanten und des stationären Versorgungsbereichs zu sehen.