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8. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA@DIMDI

18. - 19.10.2007, Köln

Neugeborenenhörscreening in der Praxis (in NRW)

Meeting Abstract

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  • corresponding author Ruth Lang-Roth - HNO-Klinik und Poliklinik der Universität zu Köln, CIK Cochlear Implant Centrum, Köln, Deutschland

Deutsche Agentur für Health Technology Assessment des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. 8. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 18.-19.10.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07hta11

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/hta2007/07hta11.shtml

Veröffentlicht: 12. Oktober 2007

© 2007 Lang-Roth.
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Gliederung

Abstract

Nordrhein-Westfalen führt in einem Großteil seiner knapp 200 Geburtseinrichtungen ein Neugeborenenhörscreening durch. In vielen Regionen ist durch die enge Zusammenarbeit der Geburtseinrichtungen mit Phoniatern und Pädaudiologen und HNO-Ärzten eine zeitnahe Kontrolluntersuchung oder wenn nötig eine qualifizierte pädaudiologische Diagnostik, der im Screening auffälligen Kinder möglich. Die Daten u.a. aus Hessen (Neumann 2006) haben jedoch gezeigt, dass ein Neugeborenenhörscreening ohne Qualitätsstandards und insbesondere ohne ein geregeltes Tracking der screeningauffälligen Kinder nicht zu einer früheren Versorgung der schwerhörigen Kinder führt.

In Nordrhein-Westfalen haben sich die universitären phoniatrisch-pädaudiologischen Einrichtungen das Ziel gesetzt, in einer zunächst 2 jährigen Pilotphase ein universelles Neugeborenenhörscreening und ein geregeltes Tracking auf den Weg zu bringen. In Nordrhein wird durch die ABCD-Initiative (Aachen, Bonn, C(K)öln, Düsseldorf) das in Hessen bereits etablierte 2-Stufen Screening durchgeführt. Im Gegensatz dazu führt Westfalen-Lippe durch die Universität Münster mit ihren Partnern ein reines BERA-Screening ein. Beide Projekte beinhalten eine intensive Schulung des Screeningpersonals in den Kliniken und wenn nötig Nachschulungen. Weiterhin werden, wenn nicht vorhanden zertifizierte Follow up Einrichtungen und pädaudiologische Zentren benannt, bzw. aufgebaut. Der regionale Unterschied in der Projektphase besteht darin, dass in Nordrhein ein TEOAE-Screening für alle gesunden und unauffälligen Neugeborenen die erste Screeningstufe darstellt. Während in Westfalen-Lippe bei allen Kinder ein zeitlich aufwendigeres und im Materialverbrauch teureres BERA-Screening durchgeführt wird. Durch das BERA-Screening können auch sehr seltene Hörstörungen nach der Ebene der äußeren Haarsinneszellen aufgefunden werden. Dieses BERA-Screening ist in Nordrhein einem definierten Risikokollektiv vorbehalten. Nach Einwilligung der Eltern werden die Daten aller Kinder inklusive der Ergebnisse und qualitätsrelevanter Messdaten gespeichert. Ist ein Neugeborenes screeningauffällig, wird überprüft, ob es zeitgerecht zu einem Re-Screening bzw. zu einer eingehenden Diagnostik erscheint. Kommen zu diesem Kind keine weiteren Daten in der Screeningzentrale an, werden die Eltern an die ausstehende Untersuchung erinnert und ihnen, wenn nötig bei der Wahl einer Klinik oder Praxis wohnortnah geholfen. Dieses Erinnerungsverfahren soll sicherstellen, dass die screeningauffälligen Kinder tatsächlich zur weiteren Abklärung gehen und wenn nötig auch in den ersten 3 Lebensmonaten mit Hörgeräten versorgt werden. Ein weiters Ziel dieser differenzierten Messdatenerhebung ist auch die Sicherstellung der Messqualität in der Geburtseinrichtung und die frühzeitige Feststellung eines Nachschulungsbedarfs. Nur durch diese Maßnahmen lässt sich letztendlich ein funktionierendes Screening mit dem Ziel der frühen Detektion der Kinder und der frühen apparativen Versorgung der Kinder gewährleisten.