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Neugeborenenhörscreening in der Praxis (in NRW)
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Veröffentlicht: | 12. Oktober 2007 |
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Gliederung
Abstract
Nordrhein-Westfalen führt in einem Großteil seiner knapp 200 Geburtseinrichtungen ein Neugeborenenhörscreening durch. In vielen Regionen ist durch die enge Zusammenarbeit der Geburtseinrichtungen mit Phoniatern und Pädaudiologen und HNO-Ärzten eine zeitnahe Kontrolluntersuchung oder wenn nötig eine qualifizierte pädaudiologische Diagnostik, der im Screening auffälligen Kinder möglich. Die Daten u.a. aus Hessen (Neumann 2006) haben jedoch gezeigt, dass ein Neugeborenenhörscreening ohne Qualitätsstandards und insbesondere ohne ein geregeltes Tracking der screeningauffälligen Kinder nicht zu einer früheren Versorgung der schwerhörigen Kinder führt.
In Nordrhein-Westfalen haben sich die universitären phoniatrisch-pädaudiologischen Einrichtungen das Ziel gesetzt, in einer zunächst 2 jährigen Pilotphase ein universelles Neugeborenenhörscreening und ein geregeltes Tracking auf den Weg zu bringen. In Nordrhein wird durch die ABCD-Initiative (Aachen, Bonn, C(K)öln, Düsseldorf) das in Hessen bereits etablierte 2-Stufen Screening durchgeführt. Im Gegensatz dazu führt Westfalen-Lippe durch die Universität Münster mit ihren Partnern ein reines BERA-Screening ein. Beide Projekte beinhalten eine intensive Schulung des Screeningpersonals in den Kliniken und wenn nötig Nachschulungen. Weiterhin werden, wenn nicht vorhanden zertifizierte Follow up Einrichtungen und pädaudiologische Zentren benannt, bzw. aufgebaut. Der regionale Unterschied in der Projektphase besteht darin, dass in Nordrhein ein TEOAE-Screening für alle gesunden und unauffälligen Neugeborenen die erste Screeningstufe darstellt. Während in Westfalen-Lippe bei allen Kinder ein zeitlich aufwendigeres und im Materialverbrauch teureres BERA-Screening durchgeführt wird. Durch das BERA-Screening können auch sehr seltene Hörstörungen nach der Ebene der äußeren Haarsinneszellen aufgefunden werden. Dieses BERA-Screening ist in Nordrhein einem definierten Risikokollektiv vorbehalten. Nach Einwilligung der Eltern werden die Daten aller Kinder inklusive der Ergebnisse und qualitätsrelevanter Messdaten gespeichert. Ist ein Neugeborenes screeningauffällig, wird überprüft, ob es zeitgerecht zu einem Re-Screening bzw. zu einer eingehenden Diagnostik erscheint. Kommen zu diesem Kind keine weiteren Daten in der Screeningzentrale an, werden die Eltern an die ausstehende Untersuchung erinnert und ihnen, wenn nötig bei der Wahl einer Klinik oder Praxis wohnortnah geholfen. Dieses Erinnerungsverfahren soll sicherstellen, dass die screeningauffälligen Kinder tatsächlich zur weiteren Abklärung gehen und wenn nötig auch in den ersten 3 Lebensmonaten mit Hörgeräten versorgt werden. Ein weiters Ziel dieser differenzierten Messdatenerhebung ist auch die Sicherstellung der Messqualität in der Geburtseinrichtung und die frühzeitige Feststellung eines Nachschulungsbedarfs. Nur durch diese Maßnahmen lässt sich letztendlich ein funktionierendes Screening mit dem Ziel der frühen Detektion der Kinder und der frühen apparativen Versorgung der Kinder gewährleisten.