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Bedeutung von HTA in der Gesundheitsversorgung
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Veröffentlicht: | 17. Oktober 2006 |
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Gliederung
Abstract
Die Sozialisierung der medizinischen Versorgung als Ausdruck staatlichen Bemühens um eine umfassende Heilfürsorge wirft die Frage nach der geeigneten Ausgestaltung der Versorgungsinhalte aus.
Die Rechtfertigung von Ausgaben für Prozesse der Versorgung sollte sich auf eine nachvollziehbare Argumentation gründen, die den gesellschaftlichen Konsens zu dem Umfang der Finanzierung und zum Inhalt der Versorgungsformen wiedergibt. Dabei bleibt offen, inwieweit es der behaupteten Intervention des Staates bedarf, zumal das Handeln seiner Bürger grundsätzlich rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die eine Einflussnahme sichern.
HTA ist als Verfahren zur Bewertung der Leistungsfähigkeit bestimmter Verfahren oder Technologien in der Medizin ein rationaler Prozess der Legitimation für den Einsatz bestimmter Ressourcen zur Erzielung von Gesundheit bzw. Bekämpfung von Krankheitszuständen.
HTA kann nur Teil eines umfassenden Ansatzes zur Evaluierung des Mitteleinsatzes in der Medizin sein. Insofern verbietet sich eine isolierte Anwendung auf bestimmte Verfahren, die sich als geeignet erweisen, einen Wirksamkeitsnachweis zu führen.
So ergibt sich eine scheinbar leichtere Bewertbarkeit bestimmter operativer Verfahren gegenüber konservativen Therapieansätzen schon aufgrund der kürzeren Beobachtungsdauer und der Abgrenzbarkeit zwischen Intervention und Interventionsfolgen.
Die gegenwärtige Gesetzeslage gestattet es auch, nicht validierten Verfahren im Versorgungssystem der Solidargemeinschaft anerkannt zu werden. Damit stellt der Gesetzgeber die Legitimation seines Handelns in Frage.
Die damit verbundene Kollision von Rechtsgütern bedarf insoweit einer Überprüfung, als die Entscheidungsprozesse allgemeinen Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit entsprechen sollten. Derzeit kann die Situation der Versorgungskomposition aus ärztlicher Sicht nicht befriedigen. HTA als Grundlage der Rechtfertigung des Mitteleinsatzes bedarf daher einer verbesserten und umfassenden Umsetzung unter angemessener Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes.