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78. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

16.05. - 20.05.2007, München

Hörgerät, unilateral, bimodal, bilateral: Vergleich der apparativen Versorgungsmöglichkeiten bei funktioneller Ertaubung

Meeting Abstract

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  • corresponding author Branislava Maslic - Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Ingo Todt - Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Rainer O. Seidl - Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin
  • Arne Ernst - Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 78. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.. München, 16.-20.05.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07hnod090

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/hnod2007/07hnod090.shtml

Veröffentlicht: 24. April 2007

© 2007 Maslic et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat hat sich als effektive Therapie der Taubheit bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bewährt. In zunehmendem Masse erstreckt sich die Diskussion um die bilaterale CI-Versorgung in Zeiten knapper Ressourcen auf die objektivierbaren Vorteile für die Patienten im Vergleich zu anderen Versorgungsmöglichkeiten

Ziel der vorliegenden Studie war es die sprachaudiometrischen Ergebnisse der unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten bei progredienter Hörminderung zu vergleichen.

Methoden: Es wurden 15 zweizeitig CI-versorgte Patienten retrospektiv bezüglich ihres Sprachverständnisses unter Versorgung mit Hörgerät, Cochlea-Implant unilateral, Cochlea-Implant und Hörgerät sowie bilateraler Cochlea-Implantversorgung verglichen.

Ergebnisse: Es ergibt sich bei zunehmender Schwerhörigkeit, dem jeweiligen Ausmaß der Schwerhörigkeit angepasst, eine Verbesserung des Sprachverständnisses in Ruhe als auch im Störgeräusch von Hörgerät zur bilateralen Cochlea-Implantversorgung.

Schlussfolgerung: Bei dem Ausmaß der Hörminderung angepasster apparativer Versorgung zeigt sich ein deutlicher Vorteil der bilateralen Versorgung gegenüber den anderen Versorgungsmöglichkeiten bei nur geringer Varianz.

Unter audiologischem Gesichtspunkten sollte die bilaterale Versorgung als Regelversorgung erfolgen.