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Das universelle Neugeborenenhörscreening in Schleswig-Holstein (UNHS-SH): Ergebnisse des internetbasierten Trackings
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Veröffentlicht: | 24. April 2006 |
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Hintergrund: In Schleswig-Holstein wird seit Dez. 2003 ein multidisziplinäres Hörscreening für jährlich etwa 23.500 Neugeborene durchgeführt. Es wird durch Spenden finanziert und steht unter der Schirmherrschaft der zuständigen Ministerin der Landesregierung. Die Qualitätskontrolle wird in Kooperation mit der KV-SH und der Landesdatenschutzbehörde durchgeführt.
Methode: Gesunde Neugeborene werden am 3. Lebenstag beidseitig mit TEOAE gescreent und ggf. ambulant bei speziell geschulten HNO-Ärzten oder Phoniater/Pädaudiologen nachgescreent. Risiko-Kinder werden mit AABR gescreent. Alle Ergebnisse werden im Vorsorgeheft protokolliert und verschlüsselt über das Internet oder als E-Mail-Anhang zur zentralen Meldestelle übertragen. Ein Datenimport vom Stoffwechselscreening ist vorbereitet. Ausstehende Untersuchungen werden automatisch erkannt und die Eltern dann ggf. schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Unbekannte Adressen werden über die Meldeämter erfragt. Die screenenden Einrichtungen werden regelmäßig über ihre Meldeergebnisse informiert.
Ergebnisse: 22 von 28 screenenden Kliniken in Schleswig-Holstein beteiligen sich am Tracking, 5 weitere Kliniken sind in Vorbereitung. Die mittlere Erfassungsrate der meldenden Kliniken beträgt 81.6 %. Bei Erfassungsraten unter 60 % wird durch einen mobilen Dienst nachgeschult. Akute Probleme werden per Hotline gelöst. Lost-to–follow-up ist bei den erfassten Fällen nicht feststellbar. Im aktuellen 12-Monatszeitraum wurden 15 schwerhörige Säuglinge (bei erwarteten 23) durch das UNHS-SH entdeckt und mit Hörgeräten versorgt.
Schlussfolgerungen: Das UNHS-SH ist auf gutem Wege, die Anforderungen internationaler und nationaler Konsensuspapiere hinsichtlich Universalität, Tracking und Versorgung zu erfüllen.
Unterstützt durch Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung, Lions-Clubs, gemeinnütziger Förderverein.