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Die Behandlung der gleichzeitigen Fixation der Steigbügelfussplatte und des Hammerkopfes
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Veröffentlicht: | 24. April 2006 |
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Die konventionelle operative Behandlung der gleichzeitigen Fixation der Fussplatte und des Hammerkopfes ist, wie es folgt: Nach der Trennung des inkudostapedialen Gelenkes wird der Amboss entfernt, der Hammerkopf abgestanzt und nach einer Stapedektomie die Verbindung zwischen Vestibulum und Hammergriff durch einen Piston erschaffen. Bei diesem Verfahren kann aber die Prothese nicht einfach eingesetzt und fixiert werden, darüber hinaus wird das System zu steif, die Luftdruckshwankungen wirken direkt auf die Prothese, die Ein- und Auswärtsbewegungen der Prothese können sehr gross sein. Es kann möglicherweise im Laufe der Jahre zu einer Innenohrschädigung führen.
Zu vermeiden – zumindest teilweise – diese Nachteile empfiehlt der Verfasser eine einfache operative Methode. Nach der Exposition der Kette wird das Amboss-Steigbügel-, dann das Hammer-Amboss-Gelenk getrennt, der Hammerkopf abgestanzt und entfernt. Die Verbindung zwischen dem Stumpf des Hammers und dem langen Ambossschenkel wird mit Glasionomerzement erschaffen. Dadurch ist die Entfernung des Ambosses vermeidbar. Dann kommt eine regelmässige Stapedotomie oder Stapedektomie. Die Prothese kann am langen Ambossfortsatz technisch einfach befestigt werden. Die Methode bewies sich vorteilhaft auch für die Behandlung der nach der Stapedektomie diagnostizierten Hammerkopffixationen. In diesen Fällen wird der Eingriff nach der Lösung der Amboss-Prothese-Verbindung im wesentlichen auf gleiche Weise durchgeführt.
Es wurden bisher insgesamt 5 Patienten (bei 2 Patienten wurde die Hammerkopf- und Fussplattenfixation gleichzeitig, bei 3 Patienten die Hammerkopffixation erst nach der Stapedektomie diagnostiziert) auf diese Weise mit Erfolg operiert.