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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Auswirkungen der Einführung der Praxisgebühr auf die Inanspruchnahme niedergelassener Ärzte

Meeting Abstract

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  • Hedy Kerek-Bodden - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin
  • Heinz Koch - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin
  • Gerhard Brenner - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin
  • Joachim Heuer - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds192

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds192.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Kerek-Bodden et al.
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Gliederung

Text

Einleitung/Hintergrund: Die Einführung der Praxisgebühr erfolgte durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz zum 1.1.2004. Die Zuzahlung von 10 € je Quartal ist für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt, der ohne Überweisung bei einem niedergelassenen Arzt erfolgt, zu leisten. Inwieweit diese Selbstbeteiligung auf das Inanspruchnahmeverhalten der unterschiedlichen Patientengruppen in den verschiedenen Arztgruppen Einfluss hat, ist Gegenstand der vorliegenden Analyse. Der Aspekt der Patientenversorgung steht dabei im Vordergrund. Unter anderem wird der Frage nachgegangen, ob durch eine evtl. Vermeidung bzw. Verschiebung der Arztinanspruchnahme Krankheiten „verschleppt“ bzw. chronifiziert werden.

Material und Methoden: Es werden für den Analysezeitraum 2003 bis 2006 die Behandlungsfälle aus dem Arzt-Patienten-Panel zur Morbiditätsanalyse (ZI-ADT-Panel) des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung des KV-Bereichs Nordrhein zu Grunde gelegt. Das Inanspruchnahmeverhalten wird nach Alters- und Geschlechts- sowie Krankheits- und Leistungsgruppen analysiert. Die Behandlungsfallzahl repräsentiert hierbei die Entwicklung der Arztinanspruchnahme innerhalb der 14 Fachgruppen des Panels. Die Intensität der Behandlung wird anhand des Kontaktvolumens dargestellt.

Ergebnisse: Durch die Einführung der Praxisgebühr hat sich der Anteil der Überweisungen insbesondere bei Fachärzten stark erhöht, da viele Patienten die direkte Inanspruchnahme von Fachärzten vermeiden, um die Gebühr von 10 € nicht mehrfach entrichten zu müssen. Ein deutlicher Fallzahlrückgang ist als Niveausprung zu beobachten. Dieser betrifft im Wesentlichen Versicherte im Alter von 20 bis 39 Jahren. Weniger stark reduziert haben sich die Arzt-Patienten-Kontakte. Gravierend Erkrankte und chronisch Kranke haben durch die Praxisgebühr ihr Konsultationsverhalten kaum geändert. Wie erwartet, sind in Kinderarztpraxen keine Veränderungen festzustellen, da diese Klientel von der Praxisgebühr ausgeschlossen ist. Dagegen zeigen sich in den übrigen Arztgruppen Rückgänge bei den Früherkennungsleistungen (z.B. bei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen), obwohl diese Leistungen zuzahlungsbefreit sind.

Diskussion/Schlussfolgerungen: Die ermittelten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei jüngeren und in der Regel gesünderen Patienten und bei leichteren, sog. Bagatellerkrankungen, vermieden wird. Potenziell birgt dies die Gefahr der Chronifizierung von Krankheitszuständen.