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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Auswirkungen von Änderungen der Entlassungsmedikation nach Herzinfarkt durch niedergelassene Ärzte auf die Arzneimittelkosten: eine Fallstudie auf Basis des KORA-Herzinfarktregisters Augsburg

Meeting Abstract

  • Jürgen John - GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg
  • Ulrike Brückner - LMU München, München
  • Renée Stark - GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg
  • Margit Heier - GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg
  • Christian Krauth - Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
  • Christa Meisinger - KORA-Herzinfarktregister, Zentralklinikum Augsburg, Augsburg

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds182

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds182.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 John et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: An der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung erleben Patienten häufig Änderungen ihrer Pharmakotherapie, die nur teilweise auf ihren Gesundheitszustand zurückzuführen sind [1]; so werden ökonomische Erwägungen von Hausärzten als häufigster Grund für die Änderung einer Entlassungsmedikation angegeben [2]. Für Herzinfarktpatienten wird untersucht, wie häufig solche Änderungen auftreten und welche Unterschiede sich aus diesen Abweichungen für die Arzneimittelkosten ergeben. Die beiden (fiktiven) Kostenwerte werden ergänzend mit den tatsächlich angefallenen Arzneimittelausgaben verglichen.

Material und Methoden: Die Untersuchungspopulation umfasst 252 im KORA-Herzinfarktregister Augsburg erfasste Patienten, die zwischen dem 1.7.2002 und dem 30.6.2003 einen Herzinfarkt erlitten. Die Auswertungen stützen sich auf drei Datenquellen: (1) Angaben über die krankenhausärztliche Entlassungsmedikation wurden der Standarddokumentation des Registers entnommen; (2) die ambulante Arzneimitteltherapie wurde in einer jeweils ein Jahr nach Krankenhausentlassung durchgeführten schriftlichen Befragung der Patienten erhoben; (3) die tatsächlich angefallenen Arzneimittelausgaben wurden aus den Arzneimittelverordnungsdaten der Krankenkassen der untersuchten Patienten gewonnen. Die (hypothetischen) Jahreskosten der Entlassungsmedikation und der späteren ambulant-ärztlichen Pharmakotherapie wurden auf Basis der ärztlich verordneten Tagesdosen berechnet.

Ergebnisse: Bei ca. einem Drittel der Patienten waren Entlassungsmedikation und Arzneimitteltherapie ein Jahr nach Krankenhausentlassung unterschiedlich; am augenfälligsten waren der Rückgang der Verordnung von ACE-Hemmern (von 91,1% auf 76,2% der Patienten) und der Anstieg der Verordnung von Nitraten (von 5,0 auf 18,7% der Patienten). Unter Zugrundelegung der im Juli 2002 geltenden Arzneimittelpreise betrugen die mittleren hypothetischen Jahreskosten je Patient für die Entlassungsmedikation 1110 Euro und für die ambulant-ärztlich verordnete Arzneimitteltherapie 1127 Euro. Die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen lagen mit einem Mittelwert von 834 Euro deutlich niedriger.

Schlussfolgerungen: Die Hypothese, dass ökonomische Erwägungen ein maßgeblicher Grund für Änderungen der Entlassungsmedikation sind, wird durch die analysierten Daten nicht gestützt. In welchem Ausmaß für das vergleichsweise niedrige Niveau der tatsächlichen Arzneimittelausgaben neben mangelnder Adhärenz auch andere Faktoren (z.B. Ärztemusterabgabe) ursächlich sind, lässt sich mit den verfügbaren Daten nicht abschließend klären.


Literatur

1.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Hrsg.). Koordination und Qualität im Gesundheitswesen, Band 2. Stuttgart: Kohlhammer; 2006.
2.
Roth-Isigkeit A, Harder S. Die Entlassungsmedikation im Arztbrief. Eine explorative Befragung von Hausärzten/-innen. Medizinische Klinik. 2005;100(2):87-93.