gms | German Medical Science

50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds)
12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie (dae)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie

12. bis 15.09.2005, Freiburg im Breisgau

Juristische Prozessakten als epidemiologisch aussagekräftige Datenbasis? - Machbarkeitsstudie zur Assoziation zwischen der Exposition gegenüber Holzschutzmitteln und Gesundheitsschäden

Meeting Abstract

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  • Claudia Terschüren - Institut für Community Medicine, Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Greifswald
  • Anne Pietsch - Institut für Community Medicine, Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Greifswald
  • Wolfgang Hoffmann - Institut für Community Medicine, Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Greifswald

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. 50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. Freiburg im Breisgau, 12.-15.09.2005. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2005. Doc05gmds171

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2005/05gmds147.shtml

Veröffentlicht: 8. September 2005

© 2005 Terschüren et al.
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Gliederung

Text

Einleitung und Fragestellung

In epidemiologischen Studien wurde bisher eine kausale Assoziation zwischen der privaten Anwendung von Holzschutzmitteln und der anschließenden niedrigschwelligen dauerhaften Exposition im Wohnraum und Gesundheitsschäden nicht nachgewiesen. Gründe der unbefriedigenden Evidenzlage sind einerseits systematische Probleme bei der lebenslangen Expositionserfassung durch den privaten Einsatz von Holzschutzmitteln und andererseits die ungelöste methodische Herausforderung einer Definition relevanter Symptome und deren Operationalisierung hinsichtlich „typischer“ Krankheitsbilder oder Syndrome. Ende der siebziger Jahre traten in Deutschland erste Verdachtsfälle auf, nach denen durch die Inhaltsstoffe der frei verkäuflichen Holzschutzmittel Lindan und Pentachlorphenol (PCP) Personen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben könnten. Betroffen waren Personen, die solche Holzschutzmittel in Wohnräumen angewendet hatten und damit zunächst während des Verstreichens einer akuten Exposition und im Anschluss über einen längeren Zeitraum der Innenraumkontamination chronisch ausgesetzt waren. Von der International Agency for Research on Cancer (IARC) werden Lindan (gamma-HCH, 1987) und PCP (1991) als „possibly carcinogenic“ (Gruppe 2B) eingestuft [1], [2].

Von Juni 1989 bis Oktober 1993 wurde vor dem Landgericht Frankfurt am Main der sogenannte „Holzschutzmittelprozess“ gegen die beiden Geschäftsführer der Desowag AG geführt. Der Prozess stellte die juristische Aufarbeitung einer im Vorfeld über Jahre intensiv und außerordentlich kontrovers geführten Auseinandersetzung zwischen betroffenen Holzschutzmittel-Anwendern, den Herstellern und den für die Zulassung zuständigen Behörden dar. Zur Prozessvorbereitung wurden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt Fragebögen an mehrere hundert Haushalte verschickt, in denen Holzschutzmittel zwischen 1975 und 1989 angewendet worden waren. Dieses Kollektiv von potentiellen Geschädigten ist möglicherweise geeignet, eine Assoziation zwischen der Anwendung von Holzschutzmitteln und Gesundheitsschäden zu untersuchen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll überprüft werden, ob auf der Basis der im juristischen Verfahren erhobenen Angaben zur Exposition einerseits und medizinischen Parametern andererseits eine epidemiologische Auswertung möglich ist.

Material und Methoden

Der Aktenbestand zum Prozess wird im hessischen Staatsarchiv in Wiesbaden verwaltet. Die Prozessakten umfassen neben Beweismittelordnern, der Prozessmitschrift der Hauptverhandlung und Ordnern zur Materialprüfung der Desowag AG auch „Fallordner“ zu den 69 Haushalten, deren Mitglieder als potentiellen Hauptzeugen der Staatsanwaltschaft in den Prozess einbezogen wurden (Beobachtungseinheit in der Regel Familien). Die Auswahl der Hauptzeugen für den Prozess (N=50 Haushalte) erfolgte aufgrund der besonderen „Offenkundigkeit der Zusammenhänge“ (persönl. Mitteilung ehem. Staatsanwalt Prof. E. Schöndorf) zwischen Holzschutzmittelexposition und Gesundheitsbeeinträchtigungen. Für diese selektierte Gruppe von Familien liegen neben dem Fragebogen der Staatsanwaltschaft auch z.T. sehr ausführliche ärztliche Gutachten und Laborberichte zu Inhaltsstoffen von Holzschutzmitteln in Humanproben (Blut ≥ eine Probe, N=40 Haushalte, und Urin, N=26 Haushalte) und in Materialproben (Staub, Holz etc.) aus den jeweiligen Wohnungen (N=35) vor.

Weiterhin umfasst der Aktenbestand Ordner mit insgesamt 634 Akteneinträgen, die Fragebögen zu Haushalten enthalten, deren Mitglieder nicht zu der Gruppe der potentiellen Hauptzeugen gehörten, die aber im Verlaufe der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft als mögliche weitere Zeugen und Geschädigte um Angaben gebeten wurden. In einer Stichprobe wurden für die Machbarkeitsstudie aus dieser Gruppe die Angaben von 278 Personen aus 86 Haushalten erhoben.

In der Datenbank der Machbarkeitsstudie wurden die Angaben aus den Selbstausfüller-Fragebögen zur stattgehabten Holzschutzmittelexposition und zu in der Folge aufgetretenen gesundheitlichen Symptomen und Beschwerden sowie die teilweise beigefügten ärztliche Gutachten und Laborwerte systematisch erfasst.

Ergebnisse

Die Expositionsverteilung der in den Akten des Holzschutzmittelprozesses erfassten Population weist diese eindeutig als eine selektierte Gruppe aus, die durch eine im vergleich zur Allgemeinbevölkerung weit überdurchschnittlich hohe Exposition gegenüber Holzschutzmitteln in Innenräumen charakterisiert ist. Die als Hauptbelastungszeugen des Prozesses dokumentierten Familien erfüllen die Voraussetzungen einer hoch exponierten und gleichzeitig medizinisch-diagnostisch gut aufgearbeiteten Population (N=50 Haushalte). Insgesamt sind in diesen Fallordnern 171 Personen im Alter zwischen 2 und 58 Jahren (zum Zeitpunkt der prozessrelevanten medizinischen Diagnostik) dokumentiert. In der Stichprobe der weiteren potentiellen Zeugen wurden 278 Personen erhoben, die im juristischen Verfahren jeweils in einem Fragebogen als Familien- bzw. Haushaltsverband befragt wurden. Um eine epidemiologische Auswertung nach verschiedenen Strata (Alter, Geschlecht etc.) zu ermöglichen, wurde in der Datenbank jeweils eine einzelne Person pro Datensatz erfasst. Erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen haben gezeigt, dass insbesondere die Angaben zu verwendeten Mengen sowie zur Häufigkeit des Auftretens von Symptomen nur mit geringer Qualität und Vollständigkeit in den Selbstausfüller-Fragebögen erfasst wurden. Zusätzlich erschwert wird die Datenerhebung und -auswertung dadurch, dass von der Staatsanwaltschaft zeitlich aufeinander folgend zwei im Design und Umfang der Fragen deutlich verschiedene Versionen des Fragebogens an die möglichen Zeugen verschickt wurden. Für 137 (21,6%) von 634 Akteneinträgen mit ausgefüllten Fragebögen liegt lediglich die erste Version vor. Für 396 (62,5%) Haushalte liegt ein Fragebogen der neueren Version vor. Insgesamt 101 (15,9%) Haushalte potentieller Geschädigter wurden zeitlich aufeinander folgend zweimal angeschrieben, aus diesen Haushalten konnten beide Fragebogenversionen erfasst werden.

Ziel

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus den Prozessakten erzeugten Datensätze weichen in wesentlichen Charakteristika von den Anforderungen einer epidemiologischen Datenerhebung ab. So sind die Einzelpersonen innerhalb eines Haushaltes bzw. einer Familie nicht eindeutig als Erhebungseinheit im Fragebogen abgegrenzt. Insbesondere in der ersten Version des Fragebogens ist die stattgehabte Exposition nicht individuell den einzelnen Personen zuzuordnen. Ziel ist es, aus der Machbarkeitsstudie Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen und methodische Eckpunkte eines adäquaten Vorgehens für eine epidemiologische Erfassung innerhalb zukünftiger umweltrelevanter, juristischer Verfahrens zu entwickeln.

Danksagung

(Dieses Projekt wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gefördert)


Literatur

1.
International Agency for Research on Cancer (IARC) (Hrsg.). Occupational exposures in insecticide application, and some pesticides. World Health Organisation, Lyon, 1991; 53:1-612
2.
International Agency for Research on Cancer (IARC) (Hrsg.). Overall Evaluations of Carcinogenicity: An Updating of IARC Monographs Volumes 1 to 42. IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans. World Health Organisation, Lyon, 1987 Suppl. 7