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Mechanismen der Rationierungsentscheidungen an einer Universitätsklinik unter Fallpauschalenbedingungen
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Veröffentlicht: | 14. September 2004 |
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In kaum einem Land der Welt stehen alle medizinisch möglichen Leistungen allen Bürgern zur Verfügung. Aus den verschiedensten Gründen kommt es damit zu Konsumbegrenzungen, also zu Rationierungen.
Aus gerechtigkeitsethischen Gründen herrscht in den westlichen Demokratien weitgehend Einigkeit darüber, daß Rationierungen im Gesundheitswesen nur auf Basis gesamtgesellschaftlicher Konsensfindung stattfinden sollen.
Die Realität dazu zeigt ein sehr differenziertes Bild. Nur in Ländern mit starker zentralistischer Steuerung des Gesundheitssystems ist die Allokations, - d.h. auch die Rationierungsebene, eine zentralstaatliche Organisation, welche auch der demokratischen Kontrolle unterliegt. Diese bedienen sich der Institution des Health-Technology-Assessment, welche einzelne Methoden und Verfahren auf medizinische Effektivität und ökonomische Effizienz hin untersuchen und daraus Empfehlungen ableiten. Für den nationalen englischen Gesundheitsdienst z.B. erledigt dies das NICE (National Institute for Clinical Excellence)
Ganz anders die Verhältnisse in Österreich. Die Krankenhäuser werden hier überwiegend aus Länderfonds finanziert. Damit entsteht auf dieser Ebene die Fragestellung, wie viel vom medizinischen Fortschritt den Bürgern zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis liegen diese Entscheidungen bei den Krankenhausführungen.
Im Rahmen der jährlichen Budgetierungen wird entschieden, welche neuen Verfahren und Methoden in den Folgejahren vorgehalten werden können. Kriterien sind dafür die medizinische Effizienz und Notwendigkeit sowie ökonomische Sachverhalte.
Seit Einführung des Fallpauschalensystems vor 8 Jahren, erhalten die Krankenhäuser in den Bundesländern mit einer leistungsorientierten Vollfinanzierung Erlöse für einzelne aufwendige Leistungen, welche zum Teil knapp kostendeckend, und zu einem geringen Teil sogar über Kostendeckungsniveau bei wirtschaftlicher Betriebsführung liegen.
Damit gibt es für die Krankenhäuser durchaus auch einen ökonomischen Anreiz, neue und auch aufwendige medizinische Leistungen der Nachfrage entsprechend anzubieten.
Die Länderfinanzierungstöpfe sind jedoch mit Ausnahme geringfügiger jährlicher Steigerungsraten gedeckelt, sodaß stärkere Leistungssteigerungen zu einer Verminderung der Einzelerlöse führen.
Medizinische Abteilungsleiter und die Krankenhausführungen bestimmen in diesem Umfeld das Ausmaß an angebotenen medizinischen Leistungen. Kriterien auch für deren Entscheidungen sollten die medizinische Effektivität und die ökonomische Effizienz sein, d.h. neue und bisherige Leistungen sollten so weit wie möglich auch einer gesundheitsökonomischen Evaluation unterzogen werden.
Die Rationierungsentscheidungen liegen damit bei den Managementeliten der Krankenhäuser und sind noch nicht für die Bürger offengelegt, es gibt keine in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeiteten Richtlinien darüber.