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Hüftarthroskopie: Korrelation von Kernspintomographie und intaartikulärem Befund
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Veröffentlicht: | 19. Oktober 2004 |
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Fragestellung
Wie gut ist die Übereinstimmung des kernspintomographischen Befunds an der Hüfte mit den arthroskopisch gefundenen pathologischen Veränderungen?
Methoden
Von 06/1993-01/2003 wurden 87 Hüftarthroskopien bei 81 Patienten im Alter von 38 (14-68) Jahren durchgeführt. In 67 Fällen erfolgte präoperativ eine Kernspintomographie (37x1Tesla, 30x1,5Tesla; Kontrastmittel: 36 ohne, 20 i.v., 11 i.a.). Für die Auswertung wurde der vom durchführenden Radiologen erhobene Befund herangezogen.
Ergebnisse
Im Vergleich des MRT- mit dem Arthroskopiebefund ergaben sich folgende Unterschiede (MRT-Arthroskopie): Labrumläsion 14-32, freie Gelenkkörper 4-11, umschriebene Knorpeldefekte 4-2, Synovitis 28-47. Die Übereinstimmung von MRT- und Arthroskopiebefund war nach der intraartikulären Gabe von Kontrastmittel am größten (KM-prozentuale Übereinstimmung): i.a.-73%, i.v.-40%, ohne-39%). Eine eindeutige Abhängigkeit von der Tesla-Stärke zeigte sich nicht.
Schlussfolgerungen
Die größte Aussagekraft von Kernspintomographien an der Hüfte ergibt sich bei der Verwendung von intraartikulärem Kontrastmittel. Diese ist über 30% größer als beim MRT mit KM-Gabe i.v. bzw. ohne KM. Eine i.v.-Kontrastmittelgabe erhöht die Aussagekraft gegenüber einer Untersuchung ohne Kontrastmittel nicht wesentlich. Ist eine Kernspintomographie zur Diagnostik vor einer Hüftarthroskopie erforderlich sollte sie mit einer intraartikulären Kontrastmittelgabe durchgeführt werden.