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Chondroplastie bei Arthrose = Behandlungsfehler?!
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Veröffentlicht: | 11. November 2003 |
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Gliederung
Text
Das Missverhältnis zwischen Last und Belastbarkeit des Gelenkes und seines Knorpels steht regelmäßig am Anfang der durch ihr langsames, aber unaufhaltsames Fortschreiten gekennzeichneten Arthrose. Ziel alltäglicher Bemühungen einer Vielzahl von Arthroskopeuren ist das Anhalten oder die Umkehr dieses Verschleiß-Prozesses.
Frage
Wird das Ziel erreicht?
Methode
Die Arbeit beschreibt die Ursachen der Arthrose und setzt die in einer Medline-Analyse gefundenen Studienergebnisse ins Verhältnis hierzu.
Ergebnis
Der Begriff 'Körperverletzung' wurde von Feuerbach 1813 im 'Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern' geschaffen. Und einem Spruch des Reichsgerichtes von 1894 folgend bedeutet auch heute noch jeder körperliche Eingriff im rechtlichen Sinne eine solche Körperverletzung - trotz zahlreicher Versuche, dies zu ändern. Rechtmäßig und damit straffrei ist ein solcher Eingriff u.a. dann, wenn eine begründende Indikation besteht. Bei der Chondroplastik zur Behandlung der Arthrose ist diese begründende Indikation, wie altbekannte Theorie und jüngste Forschungsergebnisse zeigen, nicht gegeben. Auch durch seine Häufigkeit wird ein Fehler nicht zur lex artis.