gms | German Medical Science

67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie

11. bis 16.11.2003, Messe/ICC Berlin

Chondroplastie bei Arthrose = Behandlungsfehler?!

Meeting Abstract (DGOOC 2003)

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  • corresponding author Jens Lucka - MDK Schleswig-Holstein, Eielkampsweg 23e, 25469, Halstenbek, Phone: 04101370787, Fax: 04101377778

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie. 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 11.-16.11.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. Doc03dguK4-5

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgu2003/03dgu0583.shtml

Veröffentlicht: 11. November 2003

© 2003 Lucka.
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Gliederung

Text

Das Missverhältnis zwischen Last und Belastbarkeit des Gelenkes und seines Knorpels steht regelmäßig am Anfang der durch ihr langsames, aber unaufhaltsames Fortschreiten gekennzeichneten Arthrose. Ziel alltäglicher Bemühungen einer Vielzahl von Arthroskopeuren ist das Anhalten oder die Umkehr dieses Verschleiß-Prozesses.

Frage

Wird das Ziel erreicht?

Methode

Die Arbeit beschreibt die Ursachen der Arthrose und setzt die in einer Medline-Analyse gefundenen Studienergebnisse ins Verhältnis hierzu.

Ergebnis

Der Begriff 'Körperverletzung' wurde von Feuerbach 1813 im 'Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern' geschaffen. Und einem Spruch des Reichsgerichtes von 1894 folgend bedeutet auch heute noch jeder körperliche Eingriff im rechtlichen Sinne eine solche Körperverletzung - trotz zahlreicher Versuche, dies zu ändern. Rechtmäßig und damit straffrei ist ein solcher Eingriff u.a. dann, wenn eine begründende Indikation besteht. Bei der Chondroplastik zur Behandlung der Arthrose ist diese begründende Indikation, wie altbekannte Theorie und jüngste Forschungsergebnisse zeigen, nicht gegeben. Auch durch seine Häufigkeit wird ein Fehler nicht zur lex artis.