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123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

02. bis 05.05.2006, Berlin

Alternative Wege in der DRG-Vergütung für Schwerbranntverletzte-Wohin mit der Komplexbehandlung?

Meeting Abstract

  • corresponding author C.H. Möcklinghoff - Klinik für Plastische chirurgie,Schwerbrandverletzte der BG-Universitätskliniken Bergmannsheil Bochum
  • M. Lehnhardt - Klinik für Plastische chirurgie,Schwerbrandverletzte der BG-Universitätskliniken Bergmannsheil Bochum
  • K. Östreich - Klinik für Plastische Chirurgie der BG-Klinik Ludwigshafen
  • H.U. Steinau - Klinik für Plastische chirurgie,Schwerbrandverletzte der BG-Universitätskliniken Bergmannsheil Bochum

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 02.-05.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06dgch4547

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgch2006/06dgch475.shtml

Veröffentlicht: 2. Mai 2006

© 2006 Möcklinghoff et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die Vergütung der Intensivtherapie schwerbranntverletzter Patienten erfolgt auch 2006 über die DRG Yo1Z, die nach wie vor ohne fixes Kostengewicht individuell von den Kliniken mit den Kostenträgern abgerechnet wird. Hier konkurrieren bislang 2 relevante Abrechnungsmodelle (tagesgleiche Pflegesätze, eigene Berechnung eines individuellen Kostengewichtes).

Material und Methoden: Seit 2005 ist die Kodierung eines "intensivmedizinischen Komplexcodes" vorgegeben, der scorebezogen Aufwandspunkte pro Behandlungstag errechnen lässt. Diese Punkte werden am Ende der Intensivtherapie addiert, in einen OPS-Schüssel überführt. Seit 2006 ist mit diesem OPS-Schlüssel die zuordnung zu mindestens 2 "Intensivmedizinischen" DRGs möglich. Es besteht also Abrechnungsrelevanz mit einem erheblichen Dokumentationsmehraufwand.Es wird diskutiert, ob diese Scoresystem auch für die Verbrennungs-DRGs genutzt werden kann.

Ergebnisse: Diese Vergütungsoption wird dargestellt, kritisch beleuchtet, mögliche Alternativen umrissen.Im Umfeld wird die Kalkulationsbasis erörtert, die eine Kostengewichtszuordnung für die DRG Yo1Z nicht ermöglicht. Ebenso wird die erforderliche "Mehrdokumentation" anhand eigener Daten dargelegt.

Schlussfolgerung: Die Frage, ob dieses scorebezogene Vergütungsmodell innerhalb des G-DRG-Systems auch für die Vergütung schwerbranntverletzter Patienten greifen kann, muss kritisch betrachtet werden. Nach wie vor hat das "lerndende" System nach Einschätzung des Autors keine passende Antwort auf die Fage nach einer ressourcengerechten Vergütung dieser speziellen, hochaufwändigen Intensivtherapie. Quo vadis?