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25. Jahrestagung der deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2007)

10.01. bis 13.01.2007, St. Anton am Arlberg

Welche Konsequenzen bringt die Diagnose „Misshandlung“ mit sich?

Meeting Abstract

  • corresponding author K. Pfurtscheller - Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Brandverletzteneinheit, Medizinische Universität Graz
  • E. Fandler - Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Brandverletzteneinheit, Medizinische Universität Graz
  • S. Rödl - Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Brandverletzteneinheit, Medizinische Universität Graz
  • E. Urban - Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Brandverletzteneinheit, Medizinische Universität Graz
  • M. Trop - Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Brandverletzteneinheit, Medizinische Universität Graz

DAV 2007. 25. Jahrestagung der deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. St. Anton am Arlberg, 10.-13.01.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc07dav06

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dav2007/07dav06.shtml

Veröffentlicht: 25. Juni 2008

© 2008 Pfurtscheller et al.
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Gliederung

Text

Verbrühung/Verbrennung als Folge von Misshandlung von einem Unfall zu unterscheiden kann schwierig werden. Tatsache ist, dass Verbrühungen/Verbrennungen die zweithäufigsten Haushaltsunfälle im Kleinkindesalter sind, aber auch, dass die Häufigkeit von Kindesmisshandlung bzw. Vernachlässigung in der Literatur zwar sehr stark variiert wobei sie in folgender Variationsbreite zu finden ist: 6 bis 22% der Kinder, die nach einer körperlichen Misshandlung stationär im Krankenhaus aufgenommen werden, haben eine Verbrennung/Verbrühung.

2 bis 25% der Kinder mit einer Verbrennung und bis zu 45% der Kinder mit einer Verbrühung, die stationär behandelt werden müssen, sind Opfer von Vernachlässigung oder Misshandlung. Der Altersgipfel liegt zw. dem 13. und 24. Monat. In unserem Patientenkollektiv sind knapp 3% Patienten mit gesicherter Misshandlung zu finden.

Die Verbrühungen werden herbeigeführt durch gewaltsames Eintauchen von unterschiedlichen Körperteilen in heißes Wasser, durch Überschütten mit heißen, oder sogar ätzenden Flüssigkeiten, oder durch Drücken an eine heiße Fläche oder Aufpressen von heißen Gegenständen (Bügeleisen), wobei die brennende Zigarette am häufigsten eingesetzt wird. Die Wunden sind gleichmäßig tief, zweit- oder drittgradig, scharfrandig begrenzt und haben oft Handschuh- oder Sockenform. Die Hautfalten sind meistens ausgespart, das Verbrühungsmuster wird oft durch Kleider beeinflusst. An eine Misshandlung muss bei typischer Lokalisation und Verteilungsmuster, unrealistischen Angaben über den Unfallhergang, spät nach einem Unfall gesuchter Hilfe, Begleitung durch eine dritte Person, Vorhandensein von zusätzlichen Verletzungen, unklaren Unfällen in der Vergangenheit, bei unterernährten und verwahrlosten Kindern gedacht werden.

Liegt der Verdacht einer Misshandlung vor, muss der Schutz des Patienten vor möglichen weiteren Übergriffen durch die misshandelnde Person die oberste Priorität haben – das Kind soll zunächst stationär aufgenommen werden.

In unserer Klinik wird dann die Kinderschutzgruppe einbezogen, in welcher das weitere Vorgehen besprochen und die zu folgenden Schritte festgelegt werden. Erfahrungsgemäß am schwierigsten fällt die Entscheidung, ob und wann der Fall angezeigt werden soll bzw. muss. Denn: eine übersehene Misshandlung kann zu weiteren Misshandlungen und letztendlich auch zum Tod des Kindes führen; auf der anderen Seite kann aber ungerechtfertigte Beschuldigung einer unschuldigen Person zur Vernichtung ihrer Existenz führen.