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Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
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Veröffentlicht: | 16. September 2008 |
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Alle reden vom 2. Korb des Urheberrechts, der Anfang 2008 in Kraft getreten ist. Die neue Regelung des § 53a UrhG zum Kopienversand bewegt die Gemüter und führt zu hitzigen Diskussionen, obwohl nur sehr wenige Zeitgenossen den Inhalt verstehen. Doch bereits im Herbst 2003 hatte der 1. Korb das Kopierrecht massiv verändert. Gerade für medizinische Bibliotheken mit ihrer höchst heterogenen Benutzerschaft wirken sich die Änderungen voll aus. Erstaunlicherweise hat bislang kaum eine Bibliothek ihr Kopierverhalten den neuen Bestimmungen angepasst. Zur allgemeinen Verwirrung dürfte auch das Verhalten von Subito und der mit dem Börsenverein abgeschlossene Subito-Rahmenvertrag über Kopienversand beigetragen haben.
Der Vortrag versucht, die Rechtslage für medizinische Bibliotheken klar darzulegen, damit künftig Kopieren und Kopienversand in vollem Einklang mit der Urheberrechtsgesetz stehen.