
Tabelle 10: Angewandte Verfahren für die Festlegung der Bestehensgrenze [39] für die summativen Prüfungen. (Mehrfachnennungen möglich)
Tabelle 10: Angewandte Verfahren für die Festlegung der Bestehensgrenze [39] für die summativen Prüfungen. (Mehrfachnennungen möglich)