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Abbildung

Abbildung 4: Ablauf eines ambulanten Heilverfahrens entsprechend der Leitlinie der ABD zum optimierten Hautarztverfahren, die erstmals im Oktober 2006 publiziert [41] und kürzlich in das Regelwerk Qualitätssicherung/Leitlinien der DDG übernommen wurde [39], [40] . In der Regel soll „unverzüglich“ ein Behandlungsauftrag an den Hautarzt erteilt werden, wodurch zeitnah die optimale Versorgung von Patienten mit Berufsdermatosen ermöglicht wird. Voraussetzung für die Erteilung des Behandlungsauftrages ist ein sachgerecht ausgefüllter Hautarzterstbericht („Einleitung Prävention“, Formular F 6050), der der Verwaltung eine rasche Entscheidung ermöglicht. Die Betriebsärzte sollten nach Möglichkeit von Anfang an in das Verfahren einbezogen werden. Während des ambulanten Heilverfahrens sollte in der Regel alle 2 Monate ein Verlaufsbericht (F6052) erstattet werden, ggf. ergänzt um weitere durch den Betriebsarzt.