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173. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

04.02. - 05.02.2011, Münster

Über den Umgang mit Premiumlinsen in der kassenärztlichen Praxis

Meeting Abstract

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  • S. Schmickler - Ahaus

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 173. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Münster, 04.-05.02.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11rwa57

doi: 10.3205/11rwa57, urn:nbn:de:0183-11rwa578

Published: February 2, 2011

© 2011 Schmickler.
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Die Cataract-Chirurgie wird mehr und mehr zum refraktiven Eingriff, da die Patienten, die sich heutzutage einer Operation unterziehen, sehr viel anspruchsvoller geworden sind. Das betrifft sowohl die Zielrefraktion als auch den Komfort beim Sehen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht aber nur eine Versorgung nach dem Prinzip „WANZ“ vor. „WANZ“ steht für

  • wirtschaftlich
  • ausreichend
  • notwendig und
  • zweckmäßig.

Unter „WANZ“ fallen demnach die Standardlinsen in der Cataract-Chirurgie. Heutzutage sind Standardlinsen bei der Kataraktoperationen im Rahmen der GKV faltbare Einstärkenlinsen. Sie verfügen über einen Optikdurchmesser von durchschnittlich 6,0 mm, weisen eine scharfe Optikkante auf und ermöglichen Sehen in einem bestimmten Entfernungsbereich. Demgegenüber stehen verschiedene neue Intraokularlinsen-Technologien mit unterschiedlichen Eigenschaften: asphärische Linsen mit dem Ziel des besseren Kontrastsehens, torische Linsen zum Ausgleich einer Hornhautverkrümmung, Add-on Linsen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten nach vorangegangener Katarakt-Operation und Multifokallinsen für eine relative Brillenunabhängigkeit. Man fasst diese Linsen unter dem Begriff „Premium-Linsen“ zusammen.

In der KVWL besteht folgende Situation: Die Cataract-Operation wird komplett über einen Strukturvertrag abgerechnet. Dieser Strukturvertrag ist nicht weiter in ärztliches Honorar, Sachkosten noch Bereitstellung der Op-Räume unterteilt. Eine Zuzahlung für eine Premium Linse ist hierbei nicht möglich. Es gibt in einigen Gebieten Deutschlands dagegen Strukturverträge, die eine Zuzahlung für die o.g. Premium-Linsen zulassen, z. B. Bayern (Stand 1/2011).

Was also tun, wenn ein Patient in der KVWL eine Premiumlinse wünscht?

Aufgrund des Strukturvertrages der KVWL dürfen Premium-Linsen nur als IGeL-Leistung bei einem Visus > 0,5 angeboten werden. Der Strukturvertrag KVWL sieht explizit ein Zuzahlungsverbot vor. Wählt ein Patient eine Premium-Linse, muss der präoperative Visus noch besser als 0,5 sein, und er muss die Kosten der gesamten Operation selber tragen.

Ziel des praeoperativen Aufklärungsgespräches des Operateurs ist es, je nach individueller Lebenssituation, Sport- und Freizeitgewohnheiten des Patienten zu erfassen, welche Linse ihm mehr Komfort und eine bessere Seh-Qualität verschaffen würde. Zum Beispiel: Bei einem Reisenden, der brillenfrei sein möchte aber häufig nächtliche Autofahrten hat, wäre eine Multifokallinse kontraindiziert.

Cave: Kostenerstattung!

Eine gewisse Falle für den Patienten stellt die sogenannte „Kostenerstattung“ dar. Kostenerstattung bedeutet nämlich, dass der Patient eine Leistung, die sonst Kassenleistung ist, privat wählt. Erhält er aber im Rahmen dieser Leistung eine Premium-Linse, greift die Kostenerstattung daher nicht, da er als Kassenpatient nicht die Premium-Linse bekommen hätte.

Im Alltag erhält der Patient daher in der KVWL nur eine Standardlinse, obwohl sich die Cataract-Operation mehr und mehr zum refraktiven Eingriff entwickelt und der Patient „von heute“ nach besseren Linsen fragt. Der Patient äußert immer häufiger explizit den Wunsch nach einer bestimmten Zielrefraktion und nach einer Astigmatismuskorrektur.

Die Premium Linse im Praxisalltag

Man sollte auf jeden Fall eine Einverständniserklärung mit Honorarvereinbarung für die Wahl der Operation als Privatleistung vorbereitet haben, in der der Patient seine Operation freiwillig als Privatpatient wählt. In dieser Einverständniserklärung mit Honorarvereinbarung sollte vermerkt sein, welche Linse zur Implantation kommt. Es sollten die ungefähren Gesamtkosten dem Patienten dargelegt werden. Arzt und Patient müssen eine so vorgefertigte Einverständniserklärung und Honorarvereinbarung dann zusammen unterzeichnen.