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11. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA

17. - 18.03.2011, Köln

Methylphenidat in der Erwachsenenpsychiatrie: Chancen und Risiken aus der klinischen Perspektive

Meeting Abstract

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  • Ludger Tebartz van Elst - Sektion Experimentelle Neuropsychiatrie Freiburg Brain Imaing (FBI), Abteilung für Psychiatrie & Psychotherapie, Universitätskllinik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

11. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 17.-18.03.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hta17

doi: 10.3205/11hta17, urn:nbn:de:0183-11hta179

Published: March 16, 2011

© 2011 Tebartz van Elst.
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Abstract

Methylphenidat und verwandte Substanzen sind bislang nur für die Behandlung im Kindes- und Jugendalter zugelassen. Das bedeutet, dass die Kostenerstattung dieser Medikamente für Menschen, die das Erwachsenenalter erreicht haben, von Ausnahmen abgesehen von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden.

Nun handelt es sich aber bei dem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS), um ein Störungsbild, welches häufig bis ins Erwachsenenalter persistiert. Oft bildet eine ADHS bei Erwachsenen einen pathophysiologisch wichtigen Kontext für die Entwicklung sekundärer psychischer Probleme wie Angststörungen, Depressionen oder aber in Einzelfällen auch schizophreniformen Störungen.

Gleichzeitig ist das ADH-Syndrom oft komorbid bei Störungen wie z.B. dem Gilles-de-la-Tourette-Syndrom oder dem Asperger-Syndrom vorhanden. Auch in diesen Kontexten erweisen sich Stimulantien oft im Einzelfall als klinisch sehr hilfreich.

Aufgrund der fehlenden Zulassung für den Erwachsenenbereich ergibt sich für die Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie der Fall, dass die Behandlung möglicherweise sekundärer Störungen wie Depressionen und Psychosen bezahlt wird, die Behandlung der ursachennäheren und aus Kindheit und Jugend persistierenden Primärstörungen jedoch nicht mehr finanziert werden. Dies kann in vielen Einzelfällen dazu führen, dass Patienten gut etablierte und im Einzelfall überaus überzeugend belegte Therapieformen vorenthalten werden. Die Folgen sind subjektives Leid, soziale Desintegration und teilweise sogar Berentung, die dann zu einem nicht unerheblichen Teil der Organisation des Gesundheitssystems im SGB geschuldet sind.

Auf diese Problematik soll in dem Vortrag anhand von Fallbeispielen aus klinischer Perspektive nachgegangen werden.