gms | German Medical Science

4. Symposium Health Technology Assessment
Bewertung medizinischer Verfahren

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA@DIMDI

13. bis 14.11.2003, Krefeld

Wie kann HTA zur Steuerung der Innovationen und Leistungskataloge in den neuen Strukturen des Gesundheitswesens zur Verbesserung der Qualität wirken?

Vortrag

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  • corresponding author Kraft Schmidt - VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Deutsche Agentur für Health Technology Assessment des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. 4. Symposium Health Technology Assessment - Bewertung medizinischer Verfahren. Krefeld, 13.-14.11.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc03hta04

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Published: April 29, 2004

© 2004 Schmidt.
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Text

Zum Jahreswechsel sind umfangreiche Änderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zu erwarten, insbesondere was die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung betrifft. In diesem Kontext ist die Rolle von HTA sowohl rückblickend als auch vorausschauend zu analysieren.

Die Implementierung von Innovationen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll gewährleisten, dass die gesetzlich Versicherten am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Derzeitig sind der „Koordinierungsausschuss", der „Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen", der „Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen" und der „Ausschuss Krankenhaus" die im Sozialgesetzbuch (SGB) V legitimierten und sektorbezogenen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Steuerung des Leistungsgeschehens und der Leistungskataloge in der GKV. Alle Gremien sind paritätisch von Leistungserbringern und Krankenkassen besetzt [Abb. 1].

Die Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss e. V. ist das verbindende Element, das die Arbeit der Gremien begleitet und unterstützt. Die dort tätigen Mitarbeiter sorgen für die inhaltliche Betreuung und organisatorische Geschäftsführung der vier Gremien. Die übergreifende Beratung der Gremienarbeit in Bezug auf evidenzbasierte Medizin (EbM) und Health Technology Assessment (HTA) wird durch die Stabsstelle Medizin und das Informationsmanagement - i.S. der gesetzlich definierten Sachverständigen Stabsstelle - sichergestellt.

Das GMG sieht gemäß §§ 91, 139 a-c und 140 f SGB V ab dem 01.01.2004 die vollständige Umstrukturierung der oben genannten Gremien der Selbstverwaltung vor, die bisher in sektorbezogenen Fragen der Leistungssteuerung und zugrunde liegenden Leistungskatalogen zuständig waren. Diese Gremien werden zu einem Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA) zusammengefasst [Abb. 2]. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die GKV-Spitzenverbände bilden den GemBA.

Laut GMG-Begründung soll der GemBA den sektorenübergreifenden Bezug bei den Versorgungsentscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene stärken und dazu beitragen, dass Entscheidungsfindungen straffer und einfacher ablaufen. Der GemBA soll zukünftig alle versorgungsrelevanten Entscheidungen treffen.

Für den GemBA ist eine Unterteilung (gemäß § 91 Abs. 4 - 7 SGB V) vorgesehen, die seine Zuständigkeit in verschiedenen Versorgungsbereichen differenziert formuliert. Sie greift ansatzweise auf den Sektorenbezug der o.g. bisherigen Entscheidungsgremien zurück. Neben den Aufgaben der bisherigen Ausschüsse und deren Kompetenz Beschlüsse zu Richtlinien zu fassen, werden dem GemBA weitere Bereiche, so z.B. die Qualitätssicherung, übertragen.

Der GemBA gründet darüber hinaus als Träger ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das als Stiftung des privaten Rechts errichtet werden kann. In diesem Fall wird das Institut über einen Systemzuschlag, den der GemBA festzulegen hat, finanziert. Das Institut soll für die Bewertung des medizinischen Nutzens und der Qualität sowie der Wirtschaftlichkeit der Leistungen tätig werden. Damit zeigt der Gesetzgeber, dass die Evidenz von Leistungen (z.B. insbesondere in Form von HTA-Berichten) auch künftig einen hohen Stellenwert einnehmen wird. Sie wird besonders an den Schnittstellen von Empfehlungen und Beschlüssen eine wichtige Rolle spielen.

Bei einer distanzierten Betrachtung der neuen gesetzlich verankerten Strukturen und Institutionen haben EbM und HTA ihren festen Platz erhalten und sind bei der Steuerung des Leistungsgeschehens und der Gestaltung der Leistungskataloge unentbehrlich.

Fragen und Ausblick

Im Zusammenhang mit den Abläufen und Wegen der Aufträge sowie dem Rückfluss der Ergebnisse ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, wie beispielsweise:

• Wie wird sichergestellt, dass die Evidenz im GemBA „ankommt", d.h. für die Entscheidungen und Beschlüsse genutzt werden kann?

• Was sind die Kernaufgaben des GemBA und des Instituts?

• Wie sollten Aufträge und Ergebnisse formal und inhaltlich strukturiert sein?

• Wie konkret und verbindlich können die Empfehlungen sein?

Derzeit bleiben noch viele Fragen zur Konstruktion und zur Interpretation des GMG in Bezug auf den GemBA, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und seine Zuarbeiter offen [Abb. 3].

Die Trägerorganisationen des GemBA stimmen derzeit die erforderlichen und vorbereitenden Maßnahmen für einen zeitgerechten Aufbau des GemBA und des Instituts Anfang 2004 ab. Die konstituierende Sitzung des GemBA ist für den 13.01.2004 vorgesehen.

Die Realisierung des GemBA und des Instituts sowie der Zusammenarbeit beider Organisationen ist mit vielen Chancen sowie Erwartungen aller Beteiligten verbunden und wird daher mit Spannung verfolgt.