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Das gut differenzierte neuroendokrine Karzinom der Nasennebenhöhle – ein Fallbericht
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Published: | April 15, 2013 |
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Einleitung: Das gut differenzierte neuroendokrine Karzinom gehört zur Gruppe der neuroendokrinen Tumore (NET). Diese sind in der Lage vasoaktive Hormone wie Histamin und Serotonin zu sezernieren, diese können Symptome wie Flush-Reaktionen und Tachykardien auslösen. NET treten bevorzugt im Gastrointestinaltrakt und in der Lunge auf. Im HNO-Bereich sind NET ausgesprochen selten und treten dann bevorzugt im Kehlkopf und Mittelohr auf.
Fallbericht: Ein 51 Jahre alter Patient stellte sich mit einem seit mehreren Monaten bestehenden frontalen Druckgefühl ohne Schmerzen vor. Nasale Obstruktion, Rhinorrhoe, Epistaxis, sowie Riechminderung lagen nicht vor. Klinisch zeigte sich ein stark vaskularisierter Tumor der sich in die linke Nasenhaupthöhle vorwölbte. Der rechte Nasengang war ohne pathologischen Befund. Eine Probebiopsie erbrachte den Verdacht auf ein neuroendokrines Karzinom. Das immunhistochemiche Profil entspricht einem gut differenzierte neuroendokrine Karzinom mit einer deutlichen Immunreaktion für AE 1/3 und CK18. In einer MRT- und CT-Untersuchung zeigte sich eine intrakranielle Beteiligung im Bereich der Lamina cribrosa links. Eine Octreoid-Szintigraphie ergab keine weiteren Karzinommanifestationen, so dass dieser Befund als Primärtumor eingestuft wurde. Der Tumor wurde über eine frontale Kraniotomie in sano reseziert. Im Anschluss erfolgte eine adjuvante Radiotherapie.
Schlussfolgerung: Die primäre Manifestation von Karzinoiden oder gut differenzierten neuroendokrinen Karzinom im HNO-Bereich ist selten. Hier treten sie häufiger als Metastasen auf. In der Literatur sind nur wenige Fälle von primären Karzinoiden und von gut differenzierten neuroendokrinen Karzinomem im HNO-Bereich beschrieben Pathologisch und Immunhistologisch sind diese Tumore schwierig von den häufiger auftretenden Ästhesioneuroblastomen abzugrenzen, allerdings sollten sie differentialdiagnostische in Erwägung gezogen werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.