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Insertionstool bei minimal-invasivem Zugang zur Cochlea: eine Bauraumanalyse
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Published: | April 15, 2013 |
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Einleitung: Die minimal-invasive Anlage des Zugangs zum Innenohr in Form einer einzelnen Stichkanalbohrung bei der CI-Versorgung erfordert die Bereitstellung eines dafür geeigneten Insertionstools. Dieses muss insbesondere den begrenzten geometrischen Randbindungen der Bohrung Rechnung tragen, die sich aus der Anatomie der lateralen Schädelbasis ergeben.
Methoden: Planungsdaten auf Basis flächendetektorbasierter Volumentomographie von Experimentalbohrungen an Humanpräparaten wurden ausgewertet. Dabei wurde die Weite des Recessus facialis (n=32) sowie dessen Abstand (n=15) und der der Cochleostomie (n=26) von der Schädeloberfläche bestimmt. Aus Mittelwert und Standardabweichung kann bei einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 99,5% die Variabilität der individuellen Lage berechnet werden, welche bei der konstruktiven Auslegung eines Insertionstools berücksichtigt werden muss.
Ergebnisse: Der für die Bohrung verfügbare Freiraum im Recessus facialis betrug 2,44 mm ± 0,46 mm. Die Eröffnung der Cochlea erfolgte im Mittel in einer Tiefe von 27 mm ± 3 mm (min.: 21,3 mm; max.: 32,0 mm). 6,4 mm ± 0,9 mm davor befand sich die Ebene des Recessus facialis. Weiter lateral limitiert der äußere Gehörgang den möglichen Durchmesser bei zweistufiger Bohrung. Im Extremfall muss 11 mm vor dem Zielpunkt der Bohrerwechsel erfolgen.
Schlussfolgerungen: Die Berücksichtigung des äußeren Gehörgangs erlaubt eine 4 mm durchmessende Bohrung bis kurz vor den Recessus facialis. Der Durchmesser für die Passage durch den Resessus facialis wird neben dessen Weite von der Ungenauigkeit des Assistenzsystems begrenzt (Sicherheitsabstände). Mindestforderungen ergeben sich durch die Dicke des CI-Elektrodenträgers und Limitationen bei der Fertigung des Insertionstools. Als Kompromiss wurden ≤2 mm ermittelt. Die Insertion verfügbarer CI-Elektroden ist damit prinzipiell möglich.
Unterstützt durch: Gefördert durch Mittel des BMBF (Förderkennzeichen 16SV3943 und 01EZ0832) sowie der DFG (MA 4038/1-1).
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.