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83rd Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

16.05. - 20.05.2012, Mainz

Reparatives Riesenzellgranulom: eine seltene Differentialdiagnose des Parotistumors

Meeting Abstract

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  • corresponding author Roman Ziegler - Klinikum der Stadt Ludwigshafen/ HNO-Klinik, Ludwigshafen
  • Klaus Scheuermann - Klinikum der Stadt Ludwigshafen/ HNO Klinik, Ludwigshafen
  • K.-W. Delank - Klinikum der Stadt Ludwigshafen/ HNO Klinik, Ludwigshafen

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 83. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Mainz, 16.-20.05.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12hnod735

doi: 10.3205/12hnod735, urn:nbn:de:0183-12hnod7356

Published: April 4, 2012

© 2012 Ziegler et al.
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Einleitung: Das reparative Riesenzellgranulom („giant cell reparative granuloma“) ist ein seltener, gutartiger Tumor des kraniofazialen Bereichs mit Hauptlokalisation im Unterkiefer bzw. Zahnhalteapparat. Andere Manifestationsorte wie das Nasennebenhöhlensystem oder der Parapharyngealraum sind äußerst selten. Das Riesenzellgranulom muss differentialdiagnostisch vom invasiven Riesenzelltumor des peripheren Skeletts und dem sog. „Braunen Tumor“ bei Hypoparathyreoidismus abgegrenzt werden.

Patient: Eine 17-jährige Patientin stellte sich mit einer seit 2 Monaten bestehenden grössenprogredienten, präaurikulären indolenten Raumforderung vor. Die Mundöffnung war deutlich eingeschränkt. In der Magnetresonanztomographie zeigte sich eine Schwellung des M. pterygoideus lateralis im rechten Parapharyngealraum mit 2 hyperintensen Läsionen. Die Sonographie zeigte eine echoarme Raumforderung medial der Gl. parotis re. von ca. 2 x 3 cm Größe.

Unter Neuromonitoring des N. facialis erfolgte die Tumorexstirpation mit latero-facialer Parotidektomie rechts. Intraoperativ zeigte sich ein derber Tumor, der fest mit dem aufsteigenden Unterkieferast verwachsen war und dort zu einer umschriebenen Osteolysen geführt hatte. Eine R0-Resektion wäre ohne ein radikales Vorgehen mit Inkaufnahme einer gravierenden Parese des N. facialis nicht möglich gewesen.

Schlussfolgerung: Obwohl die vollständige Resektion des reparativen Riesenzellgranuloms die Therapie der Wahl darstellt, kann bei anatomisch ungünstiger Lokalisation zur Schonung des N. facialis ein Tumorrest belassen werden. Da es sich um eine benigne Neoplasie ohne Metastasierungstendenz handelt, wurde zunächst auf eine radikale und entstellende Resektion verzichtet. Bei einer Rezidivrate von 10–16% und einem sehr geringen, metachronen Malignisierungsrisiko ist u.E. eine “wait and see“ Strategie durchaus vertretbar. Voraussetzung ist eine regelmäßige Nachsorge incl. Bildgebung (MRT + CT).