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83rd Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

16.05. - 20.05.2012, Mainz

Aufklärung von Patienten mit Riechstörungen

Meeting Abstract

  • corresponding author Boris Haxel - HNO-Klinik Universitätsmedizin, Mainz
  • Alexander Nisius - HNO-Klinik Universitätsmedizin, Mainz
  • Kai Fruth - HNO-Klinik Universitätsmedizin Mainz, Mainz
  • Wolf Mann - HNO-Klinik Universitätsmedizin, Mainz
  • Axel Muttray - Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universitätsmedizin, Mainz

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 83. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Mainz, 16.-20.05.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12hnod647

doi: 10.3205/12hnod647, urn:nbn:de:0183-12hnod6470

Published: April 4, 2012

© 2012 Haxel et al.
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Outline

Text

Einleitung: Riechstörungen gehören mit einer Prävalenz von 15 bis 20% zu den häufigen Gesundheitsstörungen in der Bevölkerung. Hochgradige Beeinträchtigungen finden sich bei 5%. Aufgrund eines nicht oder nur eingeschränkt funktionierenden Riechvermögens sind Betroffene spezifischen Gefährdungen ausgesetzt. Deshalb stellt die Aufklärung über diese Gefahren eine wichtige ärztliche Aufgabe dar.

Methoden: Anhand einer Literatur-Recherche und eigenen Untersuchungen wurden Daten zur Informiertheit von Patienten über ihre Erkrankung, über spezifischen Gefahren und zur Aufklärung der Betroffenen erhoben.

Ergebnisse: Insgesamt liegen nur wenige Studien zur dieser Fragestellung vor. Bei Selbstauskünften berichten 60% der Patienten, dass sie keine oder nur unbefriedigende Informationen über die Riechstörung und möglichen Konsequenzen erhalten haben.

Aufgesuchte Ärzte waren in der Mehrzahl der Fälle Hals-, Nasen-, Ohrenärzte oder Hausärzte. Bei genauem Abfragen spezifischer Gefährdungssituationen liegt die Rate der Uninformiertheit bei bis zu 95%. Bei berufstätigen Patienten müssen häufig spezifische Maßnahmen am Arbeitsplatz ergriffen werden, um das Gefährdungspotential zu minimieren. In speziellen Berufen kann eine Riechstörung sogar zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Schlussfolgerungen: Bei betroffenen Personen sollte das Riechvermögen mit einem validierten Riechtest untersucht werden, um den Grad der Riechstörung zu bestimmen. Hierbei sollte die Weiterleitung an ein spezialisiertes Zentrum zur Diagnostik erfolgen. Eine Berufsanamnese und gezielte Informationen über die häusliche Situation sind unabdingbar. Dabei ist eine adäquate Aufklärung über notwendige Verhaltensmaßnahmen (Installation von Rauchmeldern, ggf. Gasmeldern, Vorsichtsmaßnahmen beim Verzehr von Lebensmitteln und bei der Hygiene) durchzuführen.