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83rd Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

16.05. - 20.05.2012, Mainz

Ungewöhnliche Raumforderung der Lippe

Meeting Abstract

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  • corresponding author Florian Bast - Helios Klinikum Bad Saarow, Bad Saarow
  • Thomas Schrom - Helios Klinikum Bad Saarow, Bad Saarow

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 83. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Mainz, 16.-20.05.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12hnod003

doi: 10.3205/12hnod003, urn:nbn:de:0183-12hnod0030

Published: April 4, 2012

© 2012 Bast et al.
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Hintergrund: Vor allem bei Kindern oder älteren Menschen sind Zahn- und Lippenverletzungen im Rahmen von Stürzen nicht selten. Dabei brechende Zähne oder Prothesenteile werden meist außerhalb des Körpers aufgefunden oder bei Einspießung in Gesichtsweichteile sofort entfernt.

Kasuistik: Wir berichten über eine 20-jährige Patientin, welche zur chirurgischen Sanierung einer Otitis media mesotympanalis rechts aufgenommen wurde. An Nebenerkrankungen war eine Epilepsie bekannt. Bei der klinischen Untersuchung zeigte sich neben dem bekannten subtotalen Trommelfelldefekt rechts im Bereich der Unterlippeninnenseite eine Narbe. Dort ließ sich ein derber Fremdkörper tasten, klinisch am ehesten ein Zahnfragment. Bei bekannter Epilepsie und mehrfachen Anfällen wurde dies bisher aber immer als derbe Narbe in Folge von mehrfachen Lippenbissen gedeutet.

Zur Operationsplanung erfolgte ein Röntgen-Schüller rechts und zur weiteren Abklärung der unklaren Lippenschwellung ein seitliches Röntgenbild des Kopfes angefertigt. Hierbei zeigt sich ein 5x2 mm großer, röntgendichter Fremdkörper innerhalb des Weichteilschattens der Unterlippe.

Nach erneuter genaue Anamnese berichtete die Mutter der Patientin doch von einem Zahnschaden ihrer Tochter in der Kindheit im Rahmen eines epileptischen Anfalles.

Das Zahnfragment konnte im Rahmen des geplanten operativen Eingriffes problemlos geborgen werden.

Fazit für die Praxis: Persistierende, unklare Lippenschwellung müssen differentialdiagnostisch abgeklärt werden. Auch bei einer leeren Anamnese kann es sich wie in unserem Fall um einen Fremdkörper handeln. Ohne rezidivierende Entzündungen oder Fremdkörperreaktionen können Fremdkörper über Jahren hinweg unentdeckt bleiben und sollten bei positivem Nachweis möglichst chirurgisch entfernt werden.