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82nd Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

01.06. - 05.06.2011, Freiburg

Hat bei der Cochlea Implantation das Resthörvermögen auf dem nichtimplantierten Ohr Einfluss auf das postoperative Sprachverstehen?

Meeting Abstract

  • corresponding author Melanie Teschendorf - Klinik für HNO-Heilkunde, Uniklinik Essen, Essen
  • Heike Bagus - Cochlear Implant Centrum Ruhr, Essen
  • Stephan Lang - Klinik für HNO-Heilkunde, Universitätsklinikum Essen, Essen
  • Diana Arweiler-Harbeck - Klinik für HNO-Heilkunde, Universitätsklinikum Essen, Essen

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 82. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Freiburg i. Br., 01.-05.06.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hnod489

doi: 10.3205/11hnod489, urn:nbn:de:0183-11hnod4891

Published: April 19, 2011

© 2011 Teschendorf et al.
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Text

Einleitung: Bei asymmetrischem Hörverlust wird häufig das „schlechtere“ Ohr mit einem Cochlea Implantat versorgt. Ziel dieser Arbeit war es zu untersuchen, ob das Resthörvermögen auf dem nicht implantierten Ohr Einfluss auf das postoperative Sprachverstehen hat.

Methoden: 72 postlingual ertaubte Erwachsene wurden einseitig zwischen 2007 und 2009 mit einem Cochlea Implantat versorgt. Die Patienten wurden entsprechend des mittleren Hörverlustes im Tonaudiogramm in zwei Gruppen eingeteilt: bilateral an Taubheit grenzend, einseitig an Taubheit grenzend/einseitig hochgradig schwerhörig. Es gab keine signifikanten Unterschiede im Alter des Auftretens und der Dauer der Ertaubung. Zur Auswertung kamen der Freiburger Zahlen- und Einsilbertest, der Aachener Aphasietest, das Speech-Tracking und der OLSA-Test.

Ergebnisse: Die Gruppe mit bilateral an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erzielte schlechtere Ergebnisse bei den eingesetzten Tests zur Evaluation des Sprachverstehens als die Patienten, die noch ein Resthörvermögen auf dem nicht implantierten Ohr aufwiesen.

Schlussfolgerung: Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen, dass bei asymmetrischem Hörverlust die Cochlea Implantation auf dem „schlechteren“ Ohr zu besseren Ergebnissen führt als bei Patienten mit bilateral an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Das einseitige Resthörvermögen scheint einen positiven Effekt am ehesten im Bereich der zentralen Hörbahn auszuüben.