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Entscheidet die individuelle „Vulnerabilität“ des Innenohres über den Hörerhalt nach Cochlea-Implantation?
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Published: | April 19, 2011 |
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Einleitung: Moderne Entwicklungen in der Cochlea-Implantation (CI) streben nach dem Erhalt des Resthörvermögens. Hinsichtlich des Ausmaßes des Hörerhalts werden verschiedene biologische und technische Faktoren diskutiert. Ziel dieser Studie war es, zu untersuchen ob die individuelle „Vulnerabilität“ des Innenohres ein möglicher prädisponierender Faktor für den Hörerhalt sein kann.
Methoden: Es wurden retrospektiv die Patienten eingeschlossen, die zwischen 2006 und 2010 eine bilaterale CI erhalten haben. Einschlusskriterium für diese Studie war ein präoperatives bilaterales Resthörvermögen bei Patienten älter als 10 Jahren. Dies wurde als eine messbare Luftleitungsschwelle im Frequenzbereich 250 Hz–2 KHz mit Schwellenwerten weniger als 100 dB bei 500 Hz und 1 kHz definiert. Als Kriterium für den Hörerhalt nach der CI wurde eine postoperative Luftleitung weniger als 120 dB bei mindestens zwei Frequenzen im Bereich 250 Hz–2 kHz festgelegt. Fühlschwellen wurden ausgeschlossen.
Ergebnisse: Fünf bilateral implantierte männliche Patienten haben die Studieneinschlusskriterien erfühlt. Acht von den zehn Implantationen zeigten einen postoperativen Hörerhalt. Bei vier von den fünf Patienten war das Hörverlustmuster symmetrisch. Interessanterweise, war dieses unabhängig von Elektrodenzugang in die Cochlea oder dem Operateur.
Schlussfolgerungen: Nach traditioneller Cochlea-Implantation ist der postoperative Hörerhalt möglich. Das Ausmaß des Hörerhalts kann auch bei standardisierter „Innenohrtraumatisierung“ beträchtlich variieren. Die individuelle „Vulnerabilität“ des Innenohres scheint, neben anderen noch unbekannten Einflussgrößen ein Faktor dafür zu sein.