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81st Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

12.05. - 16.05.2010, Wiesbaden

Entwicklung einer Tabelle zur Bestimmung des prozentualen Hörverlusts für Sprache im Störgeräusch für die Anwendung im HNO-ärztlichen Begutachtungsprozess

Meeting Abstract

  • corresponding author Cornelia Thiele - Hörzentrum der HNO-Klinik, Medizinische Hochschule Hannover, Deutschland
  • Helga Sukowski - Medizinische Physik, Universität Oldenburg, Deutschland
  • Markus Meis - Hörzentrum Oldenburg, Deutschland
  • Kirsten Wagener - Hörzentrum Oldenburg, Deutschland
  • Thomas Lenarz - Hörzentrum der HNO-Klinik, Medizinische Hochschule Hannover, Deutschland
  • Anke Lesinski-Schiedat - Hörzentrum der HNO-Klinik, Medizinische Hochschule Hannover, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Wiesbaden, 12.-16.05.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hnod459

doi: 10.3205/10hnod459, urn:nbn:de:0183-10hnod4591

Published: April 22, 2010

© 2010 Thiele et al.
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Text

Einleitung: Das Königsteiner Merkblatt von 1996 dient als Grundlage zur Abschätzung des Grades der beruflich bedingten Lärmschwerhörigkeit und dem damit verbundenen Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Es werden in die Abschätzung des GdS nur Messungen in Ruhe einbezogen. Insbesondere für die Gruppe der geringgradig Schwerhörigen können Messungen in Ruhe deren Beeinträchtigung in geräuschvoller Umgebung nicht angemessen abbilden.

Methode: Im Rahmen der Audiologie Initiative Niedersachsen (AIN) wird daher vorgeschlagen, Sprachverständlichkeitsmessungen im Störgeräusch in die Abschätzung des GdS zu integrieren. Hierzu wird in der klinischen Routine zusätzlich zu den bisher in der Begutachtung verwendeten Messungen in Ruhe der Göttinger Satztest im Rauschen durchgeführt, bei dem die 50%-Verständlichkeitsschwelle ermittelt wird.

Ergebnisse: Auf Grundlage einer Datenbasis von 129 Patienten wurde eine Tabelle zur Ermittlung des prozentualen Hörverlusts für Sprache im Störgeräusch aus der 50%-Verständlichkeitsschwelle im Störgeräusch vorgeschlagen. Für die Zuordnung wurde die Streuung der ermittelten Daten ausgewertet. Dabei wurde insbesondere auf eine angemessene Bewertung der geringgradig Schwerhörigen geachtet.

Schlussfolgerungen: Mit der neu entwickelten Tabelle kann der Hörverlust für Sprache im Störgeräusch für alle Gruppen von Schwerhörenden angemessen beschrieben werden. Anhand einer einfachen Berechnungsvorschrift kann dieser neben dem Hörverlust in Ruhe in die Abschätzung des GdS integriert werden (siehe Abstract Sukowski et al.).

Unterstützt durch: Audiologie Initiative Niedersachsen(AIN)