gms | German Medical Science

77th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

24.05. - 28.05.2006, Mannheim

Ist die endonasal mikroskopisch-endoskopische Spätdekompression des Nervus opticus nach Trauma sinnvoll?

Meeting Abstract

Search Medline for

  • corresponding author Gerald Baier - Univ.-HNO-Klinik Würzburg, Würzburg
  • Konrad Schwager - Städtisches Klinikum Fulda, Fulda

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 77. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.. Mannheim, 24.-28.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06hnod444

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/hnod2006/06hnod444.shtml

Published: April 24, 2006

© 2006 Baier et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.en). You are free: to Share – to copy, distribute and transmit the work, provided the original author and source are credited.


Outline

Text

Die Indikation zu einer chirurgischen Dekompression des Nervus opticus nach Trauma wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Es gibt Studien, die die medikamentöse Dekompression durch eine antiödematöse Behandlung einer operativen Dekompression gleichstellen. Für die Frage, ob eine chirurgische Dekompression nach einem Trauma, das bereits länger als 1 Tag zurückliegt, noch gerechtfertigt ist, gibt es bis heute keinen wissenschaftlich belegten Konsens.

Es werden 9 Patienten vorgestellt im Alter von 13 – 58 Jahren, die erst mit zeitlicher Verzögerung von 1 bis 8 Tagen operativ dekomprimiert wurden. Begleitend wurden hochdosiert Corticosteroide verabreicht. Bei 5 Patienten bestand Restsehvermögen, 4 Patienten hatten präoperativ nulla Lux. In 8 Fällen handelte es sich um posttraumatische Beeinträchtigungen des Nervus opticus, in einem Fall war diese nach Nebenhöhlenoperation iatrogen bedingt. In 6 Fällen war im präoperativen Computertomogramm eine Fraktur des Optikuskanals nachzuweisen. Alle Patienten mit Restsichtigkeit zeigten, unabhängig vom Zeitpunkt der chirurgischen Intervention, eine Verbesserung des Sehvermögens nach der Dekompression, im günstigsten Falle von präoperativ Lichtschein auf postoperativ 0,8. Die Patienten mit fehlendem präoperativem Visus zeigten auch postoperativ nulla Lux. Was das Zeitintervall anging, so war die Dekompression in den günstigen Fällen nach weniger als 24 Stunden erfolgt (3 Fälle), längstenfalls erfolgte diese erst nach 6 bzw. zweimal nach 8 Tagen. In allen Fällen eines Restsehvermögens konnte durch eine Spätdekompression noch eine Visusverbesserung erreicht werden. Nach unserem Dafürhalten ist gerade bei Restsehvermögen auch noch nach Tagen eine chirurgische Dekompression sinnvoll.