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77th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

24.05. - 28.05.2006, Mannheim

Indikation für die Cochlear Implant Versorgung bei Resthörigen

Meeting Abstract

  • corresponding author Goetz Brademann - HNO-Uniklinik Kiel, Kiel
  • Joachim Müller-Deile - HNO-Uniklinik Kiel, Kiel
  • Petra Ambrosch - HNO-Uniklinik Kiel, Kiel

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 77. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.. Mannheim, 24.-28.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06hnod046

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Published: April 24, 2006

© 2006 Brademann et al.
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Text

Die Auswertung der Evaluationsergebnisse der Sprachverständlichkeit in Ruhe und im Störschall im Kieler CI-Profil für Erwachsene zeigt, dass auch Resthörige im Vergleich mit best angepassten Hörgeräten von einer Cochlear Implant (CI) Versorgung profitieren.

Somit galt es einen audiologischen Schwellenwert zur Indikationsstellung für ein CI bei Resthörigen zu finden.

19 erwachsene Resthörige und 40 erwachsene postlingual Ertaubte wurden an der Kieler Uniklinik mit einem CI in soft surgery techique versorgt. „Resthörigkeit“ definierte sich mittels des Freiburger Testes in einer Zahlenverständlichkeit (FBZ) von besser oder gleich 80 % und einer Einsilberverständlichkeit (FBE) von 0-40 % bei 70 dB mit best angepassten Hörgeräten.

Ein Jahr nach CI-Erstanpassung erreichten dreiviertel der resthörigen Patienten im FBE mit dem CI 70 % oder mehr. Sie haben im Mittel einen Gewinn durch das CI gegenüber der Hörgeräteversorgung von 55 % im FBE. Mit dem CI allein erzielen diese Patienten im FBZ 100 % mindestens im Bereich zwischen 60 und 85 dB.

50 % der Ertaubten erzielten ein Jahr nach der Sprachprozessoranpassung mit dem CI im FBE über 80 % bei 70 dB SPL. 75 % der postlingual Ertaubten erreichten noch ein Einsilberverstehen von 60 % bei 70 dB.

Aufgrund der Analyse kommen wir zu dem Schluss, dass eine Indikation zur Versorgung mit einem CI besteht, wenn trotz best angepasster Hörgeräte die Sprachverständlichkeit im Freiburger Test bei 70 dB SPL schlechter oder gleich 40 % beträgt.

Entsprechend halten wir die Indikation für ein CI bei Kindern dann gegeben, wenn deren alterskorrigierte Aufblähkurven mit optimal angepassten Hörgeräten nicht besser als 50 dB HL in den Frequenzen 2 und 4 kHz sind.