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MAINZ//2011: 56. GMDS-Jahrestagung und 6. DGEpi-Jahrestagung

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V.
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e. V.

26. - 29.09.2011 in Mainz

Vollkostenkalkulation und Finanzmanagement industriell initiierter klinischer Studien im Sinne des EU Beihilferechtes und klinikinternen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Meeting Abstract

  • Verena Deserno - RWTH Aachen, Studienzentrum der Medizinischen Fakultät am Universitätsklinikum Aachen, Aachen
  • Jörg B. Schulz - Universitätsklinikum Aachen, Aachen
  • Volker Legewie - Universitätsklinikum Aachen, Aachen
  • Ralf Herpertz - Universitätsklinikum Aachen, Aachen
  • Alexandra Schmid-Kotsas - Universitätsklinikum Aachen, Aachen
  • Thomas M. Deserno - RWTH Aachen, Aachen
  • Thomas H. Ittel - Universitätsklinikum, Aachen

Mainz//2011. 56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 6. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi). Mainz, 26.-29.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11gmds003

doi: 10.3205/11gmds003, urn:nbn:de:0183-11gmds0031

Published: September 20, 2011

© 2011 Deserno et al.
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Text

Einleitung/Hintergrund: Eine Vollkostenkalkulation vor Unterzeichnung des Prüfervertrages im Sinne des EU-Beihilferechtes [1] wurde bisher nicht durchgeführt. Im Universitätsklinikum können Studienuntersuchungen schwer von Routineuntersuchungen abgegrenzt werden. Krankenhausinformationssysteme (KIS) lassen üblicherweise eine Markierung der Studienanforderungen nicht zu, da Patienten pro Aufnahme nur einmal erfasst werden können. Zum Ende einer Studie ist der Drittmittelverwaltung oft nicht bekannt, wie viele Patienten die Studie abgeschlossen haben und abgerechnet werden müssen. So gehen erhebliche Summen verloren.

Material und Methoden: Das CTC-A wurde Ende 2010 mit der Vollkostenkalkulation beauftragt. Für jede Studie wird ein einziger Vertrag für Hauptprüfer und Fachabteilungen unterzeichnet und eine Drittmittelnummer zugewiesen, die die zentrale Bezugsgröße bei Vollkostenkalkulation, Anmeldung, Anforderung, Erfassung von Aufwänden und Abrechnung ist. Die Vollkostenkalkulation wird für Studienprozeduren anhand der GOÄ durchgeführt. Zeit-aufwände von Prüfer oder Study Nurse werden zu marktüblichen Stundensätzen kalkuliert. Im KIS (medico//S) werden Studienpatienten nun ambulant, stationär oder ggf. doppelt unter Vergabe einer zusätzlichen Aufnahmenummer angelegt und anstelle der Versicherungsnummer wird die Drittmittelnummer hinterlegt. So können studienbedingte Untersuchungen in jeder Fachabteilung angefordert und, entsprechend der mit dem Industriepartner verhandelten Preise, nach Abrechnung automatisch intern vergütet werden. Innerhalb jeder einzelnen Klinik kann zusätzlich und unabhängig von einer etwaigen Leistungsverrechnung zwischen Forschung und Routine unterschieden werden.

Ergebnisse: In einer Pilotphase von April bis Dezember 2010 wurde die doppelte Studienpatientenaufnahme getestet und parallel Zeitaufwände in über 40 Studien der Medizinischen Klinik I (Kardiologie) ausgewertet. Basierend auf diesen Erfahrungen wird die Vollkostenkalkulation seit Januar 2011 durchgeführt. Das Verfahren wurde am 24.3.11 obligatorische für das gesamte UKA eingeführt. Das translationale Controlling klinischer Studien, bei dem IT-gestützt Zeitaufwände erfasst werden, liefert Daten zur ständigen Verbesserung der Aufwandsabschätzung. Über automatisch generierte Statusberichte (Abgleich Ist- und Sollwerte) werden die Hauptprüfer regelmäßig über ihre Studien informiert. Neben den kardiologischen Studien sind 52 weitere in das System aufgenommen worden. Basierend auf der Vollkostenkalkulation konnte bei 17 Studien die vom Sponsor initial angebotene Vergütung um durchschnittlich 40 %, in manchen Fällen sogar um über 100% erhöht werden. In Einzelfällen wurden im Einvernehmen mit dem Hauptprüfer Studien abgelehnt.

Diskussion/Schlussfolgerungen: Die neuen Strukturen vereinfachen die Abläufe studienbedingter Anforderungen und sparen in Durchführung und Abrechnung Zeit. Es kann trennscharf zwischen Forschung und Routine unterschieden und die korrekte Abrechnung mit den Kostenträgern und den Industriepartnern digital unterstützt werden. Durch konsequente Vollkostenkalkulation und Beobachtung der Studien können Verluste vermieden werden. Der Hauptprüfer kann mit optimaler Unterstützung durch das CTC-A immer noch frei über seine Studienbeteiligung entscheiden.


Literatur

1.
Amtsblatt der Europäischen Union, Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01).