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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen

Meeting Abstract

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  • N Walzel - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds938

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Published: September 6, 2007

© 2007 Walzel.
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Nach einem sehr intensiven Abstimmungsprozess hat die Bayer. Staatsregierung am 12.06.2007 die Grundsätze der Bayer. Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen beschlossen. Sie lösen das Programm der Bayer. Staatsregierung „Suchtpolitik“ vom 02.08.1994 ab.

Inhaltlich werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Neue Gewichtung der legalen Suchtmittel Tabak und Alkohol entsprechend ihrer ge-sundheitsrelevanten Auswirkungen
    Tabakkonsum ist – international wissenschaftlich belegt – die größte vermeidbare Ursa-che für Krankheiten und frühzeitigen Tod in allen entwickelten Ländern der Erde, damit auch in Deutschland.
    Auch die gesundheitsschädlichen Konsequenzen von Alkoholmissbrauch sind mittler-weile unbestritten.
  • Prävention vor Reparatur
    Konsequent wird die Suchtprävention in den Mittelpunkt gestellt, aufgewertet und gestärkt, ganz gezielt bei den prioritären Themen Tabak und Alkohol.
  • Bewahrung der Eigenständigkeit der bayerischen Suchthilfe, Intensivierung der verbindlichen Kooperation der Akteure der Suchthilfe
    Auf diese Weise wird das bayerische Suchthilfesystem gestärkt und der therapeutische Nutzen sowie der Transfer von übergreifenden psychosozialen Hilfeangeboten für die Suchtkranken und deren Angehörigen, besonders von deren Kindern entscheidend vermehrt.
  • Stärkung der Suchtforschung in Bayern
  • Unverändert herausragender suchtpräventiver und sicherheitspolitischer Stellenwert der Maßnahmen der Repression der bayerischen Polizei und Justiz
    Die Bayerische Staatsregierung wendet sich konsequent gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit illegalen Suchtmitteln. Kriminellen Begleiterscheinungen des illegalen Suchtmittelkonsums wird wie bisher konsequent und hart begegnet.
  • Beibehaltung der bewährten Struktur der bayerischen Drogen- und Suchtpolitik, keine Mogelpackung „Überlebenshilfen“, deshalb weiterhin keine rechtsfreien Drogenkonsumräume in Bayern
    Die bewährten drei Säulen der bayerischen Drogen- und Suchtpolitik
l1. Prävention
l2. Repression
l3. Beratung und Hilfen für Betroffene
bleiben unverändert. Eine plakative vierte Säule „ Überlebenshilfen“ wird nicht installiert. Dahinter verbirgt sich nicht selten eine Umschreibung für Drogenkonsumräume. Diese faktisch „rechtsfreien Räume“ wird es auch künftig in Bayern nicht geben.
Im Übrigen finden in Bayern Abhängigkeitskranke jede notwendige Hilfe. Überlebenssicherung ist integraler Bestandteil der flächendeckenden, bedarfsorientiert ausgestatteten und fachlich kompetenten Angebote der bayerischen Suchthilfe.
  • Weiterhin konsequente Ablehnung einer Freigabe von Cannabis
    Bayern ist weiterhin entschieden gegen jegliche Verharmlosung des Konsums von Cannabis und widersetzt sich allen Liberalisierungsbestrebungen.