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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

16.11. - 18.11.2007, Hannover

Priorisierung ausländischer Bildungsnachweise bei der Zulassung zum Medizinstudium

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  • corresponding author Christine Loy - Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, Med. Fakultät, Akademisches Auslandsamt, Magdeburg, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung - GMA. Hannover, 16.-18.11.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gma74

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Published: November 14, 2007

© 2007 Loy.
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Die streng geregelte Zulassung zum Medizinstudium in der Bundesrepublik Deutschland umfasst zur Zeit eine Ausländerquote von 8% der verfügbaren Plätze. Wie im gesamten Zulassungsverfahren muss der sog. Grad der Qualifikation dabei eine „maßgebliche“ Rolle spielen. Die Praxis der Notenvergabe ist je nach Herkunftsland jedoch sehr unterschiedlich. Die Hochschulen stehen daher vor der Frage, wie sie für die Zulassung in der Ausländerquote heterogene ausländische Bildungsnachweise untereinander vergleichbar bewerten. Im Rahmen dieses Vortrags sollen drei Verfahren zur Priorisierung ausländischer Abiturnoten dargestellt und diskutiert werden. Erstens das Marburger Modell, nach welchem die Studienplätze nach dem d’Hondtsches Höchstzahlverfahren vergeben werden. Zweitens das Modell aus der Universität Hohenheim (Dr. Hell), welches sich bei der Vergabeentscheidung auf Prozentränge stützt, und drittens das Magdeburger Modell, das auf Mittelwert-Korrektur und Länder-Rotation setzt.

Die Modelle beziehen sich auf das Auswahlverfahren in der Kategorie „echte Ausländer“. Für die Zulassung von gleichgestellten EU-Ausländern im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule stellen sich allerdings sehr ähnlich Probleme. Für das zentrale Vergabeverfahren der ZVS gäbe es noch eine weitere Möglichkeit der Auswahl, nämlich die Differenzierung der ausländischen Bewerber nach Länderquoten, die ähnlich wie die Quoten der deutschen Bundesländer als Funktion aus Bevölkerungszahl und Bewerberzahl berechnet werden. Eine Quotenbildung ex ante könnte im Interesse der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Ver-fahrens in dieser Situation sogar Vorteile gegenüber einer nachträglichen und womöglich dezentral nach unterschiedlichen Kriterien durchgeführten Notenkorrektur haben.