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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

10.11. bis 12.11.2006, Köln

Änderungen im Auswahlverfahren der Hochschulen zum Wintersemester 2006/2007 im Vergleich zu den Vorschriften des Sommersemesters 2005: Erfahrungen mit dem "Kölner Modell“ des Werbeverfahrens

Poster Humanmedizin

  • corresponding author Gunnar Schlie - Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Studiendekanat, Köln, Deutschland
  • author Stefan Herzig - Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Studiendekanat, Köln, Deutschland
  • author Christoph Stosch - Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Studiendekanat, Köln, Deutschland
  • author Arnhild Kanthack - Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Studiendekanat, Köln, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung - GMA. Köln, 10.-12.11.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06gma169

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Published: October 23, 2006

© 2006 Schlie et al.
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Zum Sommersemester 2005 erhielten die einzelnen Fakultäten erstmals die Möglichkeit, 60% ihrer eigenen Studierenden selbst auszuwählen. Daraufhin wurde in der Medizinischen Fakultät die Einführung eines speziell auf Kölner Gegebenheiten abgestimmten "Werbeverfahrens“ beschlossen:

Demzufolge wurden die 300 Notenbesten im "Auswahlverfahren der Hochschulen“ mit 1. – 3. Ortspräferenz für Köln zu einem Informationstag eingeladen. Anlässlich dessen stellte sich die Fakultät mit ihren Organen und Gremien allen Geladenen vor, Studienbedingungen und Modellstudiengang wurden erläutert und die Kölner Besonderheiten in Studium und Lebensart vorgestellt. Anschließend erfolgten Kleingruppen- bzw., bei Wunsch der Bewerber nach spezifischer Beratung, individuelle Einzelgespräche. Vortragende und Berater waren der Dekan, der Studiendekan sowie in der Lehre besonders engagierte Mitglieder der Fakultät.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein "zwangloses Beisammensein“ mit Angehörigen der Fachschaft und Mitarbeitern des Studiendekanates.

Danach hatten die Studienplatzbewerber des Jahres 2005 die Chance, ihre Ortspräferenz gegenüber der ZVS nach einer Frist von 5 Tagen zugunsten oder ungunsten Kölns abzuändern, falls eine Zulassung für mehrere Hochschulen vorlag.

Durch die Neuregelung der Vergabeverordnung vom 2. Mai 2006 entfällt die Zulassung für mehrere Hochschulen. Das kann dazu führen, dass allein durch die Wahl einer "falschen“ Rangfolge bei der Ortspräferenz dem Bewerber u.U. gar keinen Studienplatz zugeteilt wird. Deshalb können die Bewerber ihre Ortspräferenz bis zur endgültigen Studienplatzzuordnung durch die ZVS noch ändern. Folglich können wir Ihnen mit dem "Kölner Werbeverfahren“ bis zu einem bestimmten NC einen Studienplatz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhersagen, sofern sie Köln als 1. Ortspräferenz wählen.

Eine quantitative Auswertung der vorliegenden Daten wird im Rahmen der GMA-Tagung vorgestellt.