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Sichtweise von Hausärzten und Apothekern über die Auswirkungen der Medikamenten-Rabattverträge
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Published: | September 14, 2011 |
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Hintergrund: Mit dem seit 1. April 2007 eingeführten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist der Apotheker dazu verpflichtet, dasjenige Medikament abzugeben, mit dessen Hersteller die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag hat, sollte auf dem Rezept bei „aut-idem“ kein Kreuz gesetzt sein. Ziel dieser Studie war es zu untersuchen, welche Auswirkungen dies für Ärzte und Apotheken hat.
Material und Methoden: Befragung von Hausärzten und Apothekern zu Auswirkungen der Rabattverträge auf die Patientenversorgung mittels standardisierter Fragebögen und Gegenüberstellung der Ergebnisse.
Ergebnisse: An der Studie nahmen 95 Ärzte und 804 Apotheker/Innen und Apothekenangestellte teil. 54,8 % der Ärzte kreuzen auf dem Rezept nicht oder eher nicht „aut-idem“ an. 69% der Apotheker geben an, dass sie Rezepte erhalten, die eine Substitution zulassen. 53,7% der Ärzte berichten, dass Patienten Ihnen gegenüber auf ihr Medikament bestehen und 96,9% der Apotheker stehen verärgerten Kunden gegenüber. 94,7% der Ärzte und 97% der Apotheker führen an, dass die Patienten in der Medikamenteneinnahme irritiert sind. Durch Änderungen in der Medikation geben 73,4% der Ärzte Medikationsfehler und 90,5% einen erhöhten Beratungsbedarf seitens der Patienten an. 60,1% der Apotheker sind Medikamentenverwechslungen von Kunden bekannt und 99,1% berichten über einen erhöhten Beratungsaufwand.
Schlussfolgerung/Implikation: Alle Studienteilnehmer haben eine insgesamt ablehnende Haltung gegenüber Rabattverträgen. Die Erfahrungen von Ärzten und Apothekern zeigen gleichermaßen auf, dass Patienten/Kunden verärgert und in der Medikamenteneinnahme verunsichert sind. Das Arzneimittel wird fremdbestimmt durch die Krankenkassen vorgeschrieben, welche in diesem Moment direkt aktiv in die Therapie eingreifen. Die Untersuchung bietet Hinweise darauf, dass der Medikamentenaustausch auf dem Umweg über Verunsicherung und Ablehnung die Sicherheit der medikamentösen Therapie/Versorgung beeinträchtigen könnte.