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Die Weiterverordnung von nicht-indizierten Protonenpumpenhemmern nach Krankenhausaufenthalt – qualitative Interviews mit Hausärzten
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Published: | September 14, 2011 |
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Hintergrund: Verordnungen von Protonenpumpeninhibitoren (PPI) haben in den letzten 10 Jahren um mehr als das Sechsfache zugenommen. Über den nicht-indikationsgerechten Einsatz von PPI im Krankenhaus und der Primärversorgung wurde vielfach berichtet. Für über die Hälfte der PPI-Empfehlungen in den Entlassungsbriefen aus dem Krankenhaus gibt es keine adäquate Indikation, wie wir zeigen konnten ([1]). Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wurde von den Hausärzten wiederum mehr als die Hälfte der nicht-indizierten Empfehlungen fortgeführt – mit großer Variationsbreite unter den Ärzten. Eine qualitative Studie sollte klären, aus welchen Gründen Hausärzte nicht-indizierte Empfehlungen von PPI nach Krankenhausentlassung weiterführen oder absetzen.
Material und Methoden: Nach den Regeln des gezielten Samplings wählten wir 5 Hausärzte, die nicht-indizierte Verordnungen von PPI überwiegend weiterführten, und 5 Hausärzte, die solche Verordnungen überwiegend absetzten, aus. Mit diesen 10 Hausärzten führten wir leitfadengestützte Interviews zu ihren Einstellungen bezüglich PPI und ihrem Verordnungsverhalten mit besonderer Berücksichtigung der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Hausarzt. Die Auswertung erfolgte mit der qualitativen ‚framework’-Methode.
Ergebnisse: Neben dem Wissen über Indikationen und der allgemeinen Einstellung zu Medikamenten, speziell PPI, beeinflusste das Verhältnis zum Krankenhaus die Entscheidung, ein nicht-leitlinienkonform verordnetes Medikament weiterzuführen oder abzusetzen. Hausärzte, die nicht-leitliniengerechte Verordnungen von PPI häufig weiterführten, bescheinigten ihren Kollegen im Krankenhaus eine große Kompetenz bei der Verordnung des Präparates. Dagegen äußerte sich die Vergleichsgruppe häufig kritisch zu den „Pauschalverordnungen“ und der im Krankenhaus oft praktizierten prophylaktischen Gabe von PPI als Begleitmedikation zur Medikation mit NSAR. Hausärzte, für die Kostenüberlegungen eine große Rolle spielten, waren eher dazu bereit, Krankenhausverordnungen abzusetzen.
Schlussfolgerung/Implikation: Die häufig nicht-leitliniengerechte Entlassungsmedikation erfordert die kritische Überprüfung und ggf. Veränderung. Wissensdefizite sind ein Hindernis in diesem Prozess. Aber auch eine positive Grundeinstellung gegenüber dem Krankenhaus und die Akzeptanz der oft automatischen Koppelung von PPI und NSAR erschweren den kritischen Blick auf die vom Krankenhaus empfohlene Medikation.