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Ich hab da mal 'ne Frage… Wie evidenzbasiert sind Telefonberatungen zu zahnmedizinischen Themen?
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Published: | March 10, 2014 |
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Hintergrund: Bürger und Patienten haben das Recht auf evidenzbasierte Informationen. Für den Bereich der telefonischen Beratung liegen keine Untersuchungen zur Evidenzbasierung und laienverständlichen Kommunikation der Inhalte vor.
Fragestellung: Sind die in Beratungsgesprächen vermittelten Informationen zu zahnmedizinischen Themen evidenzbasiert und entsprechen sie den Kriterien für evidenzbasierte Gesundheitsinformationen?
Material/Methoden: Telefon-Survey im Zeitraum März bis Juni 2013 bei den Patienten-Beratungsstellen der Landeszahnärztekammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der zahnärztlichen Verbraucher- und Patientenberatung (N= 25). Es wurden Beratungsstandards zu den Themen Fissurenversiegelung (Szenario 1), professionelle Zahnreinigung (Szenario 2) und Amalgam-Ausleitung (Szenario 3) auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz erarbeitet, standardisierte Beratungsanfragen entwickelt und mit Experten pilotiert. Geschulte Schein-Klienten haben im Rahmen der standardisierten Beratungsanfragen Informationen zu den Zielen, Inhalten, Abläufen, Nutzen und Nebenwirkungen der präventiven Maßnahmen gestellt und nach weiteren Informationsquellen gefragt. Die Beratungsinhalte wurden schriftlich dokumentiert. Die Analyse erfolgte deskriptiv.
Ergebnisse: Es wurden 109 Beratungsgespräche mit 49 Beratern geführt. Die Berater waren Zahnärzte (N=39), Zahnmedizinische Fachangestellte (N=22), Sachbearbeiter (N=17) und Personen ohne Angabe der Qualifikation (N=31).
In 34 Beratungen zur Fissurenversiegelung wurde das Ziel der Maßnahme von Beratern direkt (N=15) oder auf Nachfrage (N=12) korrekt benannt, die Verfahren zur Trockenlegung wurden nur von einem Berater korrekt dargestellt. Auch der Nutzen wurde nur in einer Beratung quantifiziert, aber deutlich überschätzt.
In 39 Beratungen zur professionellen Zahnreinigung wurde der Nutzen nur von drei Beratern korrekt vermittelt. Von den 31 Beratern mit falschen Informationen, wurden als Referenz wissenschaftliche Quellen (N=19), die eigene Erfahrung (N=10) und keine Quelle (N=2) angegeben.
Im Szenario zur Ausleitung wurde in 11 von 36 Beratungen das Ziel korrekt benannt. Die Präparate nannten 14 von 36 Beratern und dass der Nutzennachweis derzeit nicht erbracht ist, wurde lediglich von einem Berater genannt.
Schlussfolgerung: Die Telefonberatung der Patienten-Beratungsstellen zu zahnmedizinischen Themen erfüllen derzeit nicht die Kriterien für evidenzbasierte Gesundheitsinformationen.